Einer der bekanntesten Aspekte der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit ist ihre Neutralität, Voreingenommenheit in internationalen Schiedsverfahren ist jedoch häufig. Schiedsrichter, die ein internationales Tribunal bilden, müssen unabhängig und frei von Vorurteilen sein. Im Zweifelsfall, Jede Partei kann die Unabhängigkeit eines Schiedsrichters nach seiner Ernennung anfechten.
Bias kann real sein, was in internationalen Schiedsverfahren selten ist, oder offensichtlich, wie in den meisten Fällen.
Gemäß Artikel 18 des UNCITRAL-Modellgesetzes und vieler ähnlicher Gesetze, Parteien müssen gleich behandelt werden. Artikel 12 ermöglicht es den Parteien, einen oder mehrere Schiedsrichter aufgrund ihrer offensichtlichen Unabhängigkeit herauszufordern. Die Herausforderung wird begrüßt, laut der IBA-Richtlinien zu Interessenkonflikten in der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit, wenn berechtigte Zweifel an der Befangenheit des Schiedsrichters bestehen.
Die Unabhängigkeit soll erreicht werden, wenn dem betreffenden Schiedsrichter sowohl die Partei- als auch die Ergebnispräferenz fehlen.
Parteipräferenz tritt auf, wenn sich der Entscheidungsträger zugunsten einer Partei gegenüber einer anderen lehnt, was auch immer der Grund dahinter ist.
Parteipräferenz oder Bevorzugung können mit der Identität der Partei zusammenhängen, wie seine Nationalität, Rasse oder politische Orientierung, oder eine enge Beziehung zur Partei, ob professionell, kommerziell, sozial oder repräsentativ.
Ergebnispräferenz oder inhaltliche Verzerrung treten auf, wenn eine Bevorzugung auf der Grundlage eines Rechtsgutachtens gewährt wird.
In der Praxis, Dies bedeutet, dass ein Schiedsrichter eine vorab festgelegte Vorstellung davon hat, welche Partei gewinnen sollte, bevor er den Sachverhalt analysiert.
Dies kann auf einen früheren Fall mit ähnlichen Tatsachen oder eine frühere Meinungsäußerung zurückzuführen sein. Dies kann auch der Fall sein, wenn der Schiedsrichter zuvor als Anwalt in den Fall involviert war.
Zum Beispiel, im Himpurna California Energy Ltd. (Bermuda) v. Die Republik Indonesien, Der Vorsitzende wurde wegen mangelnder Unabhängigkeit herausgefordert, da er aufgrund seiner bekannten Begeisterung für internationale Schiedsverfahren offenbar ein vorbestimmtes Urteil über die Zuständigkeit hatte.
Außerdem, im İçkale Construction Limited Company v. Turkmenistan, ICSID-Fall Nr. ARB / 10/24, Philippe Sands wurde um Disqualifikation gebeten, da er bereits eine Stellungnahme zur Auslegung einer Bestimmung im geltenden bilateralen Investitionsvertrag abgegeben hatte.
Während Herausforderungen für Voreingenommenheit in internationalen Schiedsverfahren selten erfolgreich sind, Dies gilt insbesondere für Herausforderungen bei der Ergebnispräferenz.