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Weggabelung in der Investitionsschiedsgerichtsbarkeit

16/02/2019 durch Internationale Schiedsgerichtsbarkeit

Die Gabelung in der Straßenversorgung, oder Wähle einen Weg, der andere kann nicht den Rückgriff auf die haben (englische Übersetzung: „wenn ein Weg gewählt wurde, es wird kein Rückgriff auf einen anderen gegeben”[1]), gehört zu einer Kategorie von Bestimmungen, die die Zuständigkeit verringern[2] Markierung “das Verhältnis zwischen internationaler Schiedsgerichtsbarkeit und Rechtsprechung durch nationale Gerichte.”[3] jedoch, Es sei darauf hingewiesen, dass bestimmte Gerichte entschieden haben, dass die Frage der Gabelung in der Straßenklausel eher eine Frage der Zulässigkeit als der Zuständigkeit ist.[4]

Zusammen mit dem Konzept des Verzichts (hier nicht besprochen), Eine Weggabelung verhindert die Verdoppelung von Verfahren und Ansprüchen. Wie in der Überwachung und Kontrolle v. Costa Rica Fall, „Das Vorhandensein nationaler Gerichte und internationaler Schiedsverfahren als Mechanismen zur Beilegung von Streitigkeiten kann ein erhebliches Risiko der Doppelarbeit und ein Problem bei der Bestimmung der geeigneten Streitbeilegungsmechanismen für Streitigkeiten darstellen, die während des Investitionszeitraums auftreten können.”[5]

Nach dieser Bestimmung, Ein Investor muss zwischen verschiedenen Rechtsprechungssystemen wählen. Durch eine solche Wahl, Es wird davon ausgegangen, dass der Investor das Streitbeilegungsforum unwiderruflich gewählt hat. Diese endgültige Wahl folgt der Logik des Estoppel durch Wahl.[6]

Wie von der M.C.I.. Power Group Schiedsgericht, die Gabelung in der Straßenregel “bezieht sich auf eine Option, ausgedrückt als das Recht, unwiderruflich zwischen verschiedenen Gerichtsbarkeitssystemen zu wählen. Sobald die Auswahl getroffen wurde, besteht keine Möglichkeit mehr, auf eine andere Option zurückzugreifen. Das Recht, einmal zu wählen, ist das Wesentliche der Regel der Weggabelung.”[7]

Weggabelung in der Investitionsschiedsgerichtsbarkeit

Eine solche Rückstellung Zahlen, zum Beispiel, im Artikel VII (2) und (3) des zwischen den USA und Argentinien geschlossenen BIT das lautet wie folgt:

„2. Im Falle eines Investitionsstreits, Die Streitparteien sollten zunächst eine Konsultation durch Konsultation und Verhandlung anstreben. Wenn der Streit nicht gütlich beigelegt werden kann, Der betreffende Staatsangehörige oder das betreffende Unternehmen kann sich dafür entscheiden, den Streit zur Beilegung einzureichen:

(ein) an die Gerichte oder Verwaltungsgerichte der Partei, die an dem Streit beteiligt ist; oder

(B) in Übereinstimmung mit allen anwendbaren, zuvor vereinbarte Streitbeilegungsverfahren; oder

(C) in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Absatzes 3.

  1. (ein) Vorausgesetzt, der betreffende Staatsangehörige oder das betreffende Unternehmen hat nicht eingereicht der Streit zur Beilegung nach Absatz 2 (ein) oder (B) und dass sechs Monate seit dem Datum vergangen sind, an dem der Streit entstanden ist, Der betreffende Staatsangehörige oder das betreffende Unternehmen kann der Vorlage des Rechtsstreits zur Beilegung durch ein bindendes Schiedsverfahren schriftlich zustimmen […]”

Weggabelung und dreifacher Identitätstest

Schiedsgerichte haben die Gabelung in der Straßenversorgung durch die Linse strenger Bedingungen angewendet, die als dreifacher Identitätstest bezeichnet werden. Damit eine solche Bestimmung ihre Auswirkungen entfalten kann, Der Antrag, der vor der nationalen Gerichtsbarkeit und vor Schiedsgerichten eingereicht wird, muss denselben Gegenstand haben, den gleichen Klagegrund und muss die gleichen Parteien einschließen.[8] Das gesagt, Schiedsgerichte müssen prüfen, ob derselbe Anspruch „auf einer anderen Straße, d.h., dass ein Anspruch mit dem gleichen Gegenstand, Parteien und Klagegrund, wird bereits vor ein anderes Gerichtsforum gebracht.”[9]

Im Khan Resources v. Mongolei, Der Befragte argumentierte, dass der dreifache Identitätstest zu streng sei und keine praktische Wirkung mehr habe, da „Es ist unrealistisch zu erwarten, dass alle drei Zinken des Tests erfüllt sind.”[10] Zu diesem Argument, Das Schiedsgericht antwortete, dass dieser Test “sollte nicht leicht zu befriedigen sein“.[11] Es wurde ferner festgestellt, dass die Anforderungen an das Auslösen der Gabelung in der Straßenversorgung weiterhin schwer zu erfüllen sein müssen, da „Dies könnte sich abschreckend auf die Einreichung von Streitigkeiten von Anlegern in inländischen Foren auswirken, selbst wenn die fraglichen Fragen eindeutig im Bereich des örtlichen Rechts liegen. Dies kann dazu führen, dass Ansprüche einem internationalen Schiedsverfahren unterzogen werden, bevor sie in der Sache reif sind, einfach, weil der Investor befürchtet, dass er den bestehenden Streit bei örtlichen Gerichten oder Tribunalen einreicht, es wird auf sein Recht verzichten, später Ansprüche im Zusammenhang mit derselben Investition vor einem internationalen Schiedsgericht geltend zu machen.”[12]

jedoch, Es ist zu beachten, dass einige Schiedsgerichte der Ansicht sind, dass der dreifache Identitätstest nicht relevant ist, insbesondere in Fällen, in denen ein BIT dies nicht ausdrücklich verlangt. Ein solches Szenario ist in der H.&H Enterprises Investments v. Ägypten Fall. Dort, Das Schiedsgericht entschied: „Artikel VII des BIT USA-Ägypten schreibt nicht ausdrücklich vor, dass der dreifache Identitätstest durchgeführt werden muss, bevor die Bestimmung über die Weggabelung geltend gemacht werden kann. Der von der Ansprecherin in diesem Fall erhobene dreifache Identitätstest basiert auf der Lesart der Schiedsgerichtsbarkeit im Gegensatz zur spezifischen Sprache des BIT US-Ägypten und / oder seiner Auslegung.”[13]

Es war ferner der Ansicht, dass „Der dreifache Identitätstest ist nicht der relevante Test, da er den Zweck von Artikel VII des BIT US-Ägypten zunichte machen würde, Dies soll sicherstellen, dass derselbe Streit nicht vor verschiedenen Foren verhandelt wird. Es würde auch Artikel VII jeglicher praktischer Bedeutung berauben. Das Tribunal stellt fest, dass der dreifache Identitätstest aus der Rechtskraftlehre stammt. jedoch, Investitionsschiedsverfahren und lokale Gerichtsverfahren beruhen häufig nicht nur auf unterschiedlichen Klagegründen, sondern beziehen auch unterschiedliche Parteien mit ein. Wichtiger, Die Sprache von Artikel VII verlangt nicht ausdrücklich, dass die Parteien gleich sind, sondern dass der vorliegende Streit nicht anderen Streitbeilegungsverfahren unterzogen wird; Entscheidend ist daher eher der Streitgegenstand als die Frage, ob die Parteien genau gleich sind. Endlich, und auf jeden Fall, Dies würde den Zweck des Vertrags zunichte machen und es der Form ermöglichen, sich gegen die Substanz durchzusetzen, wenn die Befragten in der Praxis genau gleich sein müssten, Lokale Gerichtsverfahren werden häufig gegen staatliche Instrumente mit einer eigenen Rechtspersönlichkeit und nicht gegen den Staat selbst eingeleitet.”[14]

Weggabelung – Identität der Parteien

Schiedsgerichte haben diese Anforderung streng geprüft. Zum Beispiel, das Lauder v. Tschechische Republik Tribunal, Ablehnung einer Gabelung im straßenbezogenen Einwand, betonte, dass “weder Herr. Lauder noch die Tschechische Republik [war] eine Partei in einem der zahlreichen Verfahren vor den tschechischen Gerichten.”[15]

Ebenfalls, das Identitätskriterium der Parteien zu erfüllen, Es reicht nicht aus, nachzuweisen, dass die beiden Unternehmen derselben Unternehmensgruppe angehören. Wie in Charanne BV v. Spanien, „Damit dies der Fall wäre, hätte nachgewiesen werden müssen, dass die Ansprecher Entscheidungsbefugnisse bei Grupo T-Solar und Grupo Isolux Corsan S.A.. so, dass diese Unternehmen in Wirklichkeit Zwischenunternehmen waren. “[16]

Weggabelung – Identität des Objekts und Ursache der Handlung

Die Bedeutung der Identität des Objekts und des Klagegrundes ist für die Unterscheidung zwischen Vertragsansprüchen und Vertragsansprüchen von Bedeutung. Wie in der Toto Construzioni v. Libanon Fall "Vertragsansprüche aus dem Vertrag haben nicht den gleichen Klagegrund wie Vertragsansprüche. “[17]

Weggabelung und die Meistbegünstigungsklausel

Eine weitere wichtige Frage in Bezug auf die Anwendung einer Gabelung in der Straßenverkehrsordnung betrifft die Möglichkeit, ihre Auswirkungen durch die Berufung auf eine Meistbegünstigungsklausel zu umgehen. Dieses Problem wurde in diskutiert Maffezini v. Spanien. Das Schiedsgericht war der Ansicht, dass die Gabelung in der Straßenversorgung “kann nicht durch Aufrufen umgangen werden"Die Meistbegünstigungsklausel seit"Dies würde die Endgültigkeit der Vereinbarungen stören, die viele Länder aus Gründen der öffentlichen Ordnung für wichtig halten.”[18]

Zuzana Vysudilova, Aceris Law LLC

[1] Schwarzes Gesetz, 9Das D, 2009: Gesetzesenzyklopädie, P. 1828.

[2] C.. McLachlan QC et al. (Eds.), Internationale Investitionsschiedsgerichtsbarkeit - Grundprinzipien (2nd ed., 2017), P. 107, ¶ 4.48.

[3] CH. Schreuer, „Auf der BIT-Route: Von Wartezeiten, Umbrella-Klauseln und Gabeln in der Straße “, 2004 Zeitschrift für Weltinvestitionen & Handel, Vol. 5, Nein. 2, P. 239.

[4] Sehen Wüstenlinienprojekte v. Jemen, ICSID-Fall Nr. ARB / 05/17, Vergeben, 6 Februar 2008, P. 31, ¶ 128: „Das Schiedsgericht ist der Ansicht, dass diese Angelegenheit eher als Zulässigkeit als als Zuständigkeit eingestuft wird; Es geht davon aus, dass ein zuständiges ICSID-Gericht die Ausübung aufgrund von Umständen, zu deren Prüfung das ICSID-Gericht befugt ist, dennoch ablehnen sollte.”

[5] Überwachung und Kontrolle v. Costa Rica, ICSID-Fall Nr. ARB / 12/4, Vergeben, 18 Januar 2017, pp. 134-135, ¶¶ 293-294.

[6] C.. McLachlan QC et al. (Eds.), Internationale Investitionsschiedsgerichtsbarkeit - Grundprinzipien (2nd ed., 2017), P. 107, ¶ 4.48.

[7] M.C.I.. Power Group v. Ecuador, ICSID-Fall Nr. ARB / 03/6, Vergeben, 31 Juli 2007, P. 42, ¶ 181.

[8] Sehen zum Beispiel Victor Pey Casado v. Chile, ICSID-Fall Nr. ARB / 98/2, Vergeben, 8 Kann 2008, P. 156, ¶ 483: „Die Ausübung der unwiderruflichen Option setzt voraus, dass drei Bedingungen erfüllt sind. Die vor den nationalen Gerichten bzw. vor dem Schiedsgericht erhobenen Ansprüche müssen sowohl denselben Gegenstand als auch dieselbe Grundlage haben und von denselben Parteien eingereicht werden.”

[9] Toto Construzioni v. Libanon, ICSID-Fall Nr. ARB / 07/12, Gerichtsstandsentscheidung, 11 September 2009, pp 60-61, ¶ 211.

[10] Khan Resources v. Mongolei, PCA-Fall Nr. 2011-09, Gerichtsstandsentscheidung, 25 Juli 2012, P. 84, ¶ 391.

[11] idem.

[12] idem.

[13] H.&H Enterprises Investments v. Ägypten, ICSID-Fall Nr. ARB / 15.09, Auszüge aus dem Preis, 6 Kann 2014, pp. 33-34, ¶ 364.

[14] H.&H Enterprises Investments v. Ägypten, ICSID-Fall Nr. ARB / 15.09, Auszüge aus dem Preis, 6 Kann 2014, pp. 34-35, ¶ 367.

[15] Ronald S.. Lauder v. Tschechische Republik, UNCITRAL Schiedsverfahren, Endgültige Auszeichnung, 3 September 2001, P. 34, ¶ 163.

[16] Charanne BV v. Spanien, SCC Fall Nr. V. 062/2012, Vergeben, 21 Januar 2016, P. 92, ¶ 408 (inoffizielle englische Übersetzung von Mena Chambers).

[17] Toto Construzioni v. Libanon, ICSID-Fall Nr. ARB / 07/12, Gerichtsstandsentscheidung, 11 September 2009, pp. 60-61, ¶ 211.

[18] Maffezini v. Spanien, ICSID-Fall Nr. ARB / 97/7, Entscheidung des Tribunals über Einwände gegen die Zuständigkeit, 25 Januar 2000, P. 24, ¶ 63.

Abgelegt unter: Schiedsregeln, Bilateraler Investitionsvertrag, Streitbeilegung durch den Investorstaat

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