Die Yukos-Unternehmensgruppe, deren Mehrheitsaktionäre die OAO Yukos Oil Company waren, Huley Enterprises Limited (Zypern), Yukos Universal Limited (Isle of Man) und Veteran Petroleum Limited (Zypern), sollte von Steuerbefreiungen profitieren. jedoch, im 2002, Diese Ausnahmen wurden in den geschlossenen Verwaltungsgebietseinheiten widerrufen („ZATOs”).
Dann, ab in 2003, Yukos wurde massiv steuerlich neu bewertet und sein Management wurde im Zusammenhang mit Unterschlagung strafrechtlich untersucht, Betrug, Fälschung, Geldwäsche und Steuerhinterziehung, von der Russischen Föderation initiiert. Dies führte zur Insolvenz von Yukos in 2006.
Im 2004, Antragsteller haben ein Schiedsverfahren beantragt, einen Verstoß gegen den Vertrag über die Energiecharta geltend machen („ECT”) nach den Schiedsregeln der Kommission der Vereinten Nationen für internationales Handelsrecht von 1976 ("UNCITRAL Rules") und Schadensersatz in Höhe von über US $ 114 Milliarde. Etwas präziser, Antragsteller behaupteten Enteignung (Verstoß gegen Artikel 13(1) des ECT) und Verletzung des in Artikel 4 genannten Standards für faire und gerechte Behandlung 10(1) des ECT.
Auf 30 November 2009, Das Tribunal hat Interim Awards für die Zuständigkeit vergeben, die Einwände des Beschwerdegegners zurückzuweisen und seine Zuständigkeit aufrechtzuerhalten.
Auf 18 Juli 2014, Das Tribunal befand daraufhin die Russische Föderation für die Verletzung ihrer Verpflichtungen aus Artikel 13(1) des Energiechartavertrags in Bezug auf die Enteignung, und es gewährte Ansprecher über US $ 50 Milliarden an Schäden, der größte Schiedsspruch aller Zeiten.
Auf den Enteignungsanspruch, Das Tribunal entschied, dass die vom Aufnahmestaat ergriffenen Steuermaßnahmen rechtswidrig waren und einer Enteignung gleichkamen, anstatt Steuern zu erheben.
Das Tribunal war ferner der Auffassung, dass es nicht über die Verletzung des Standards für faire und gerechte Behandlung entscheiden muss (Artikel 10(1) des ECT) angesichts der Haftung des Beschwerdegegners für einen Verstoß gegen Artikel 13 des ECT.
Außerdem, Das Tribunal wies das Argument des Beschwerdegegners eines Mitverschuldens der Ansprecher zurück.