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Interpretation von Verträgen in der Investitionsschiedsverfahren

29/09/2025 durch Internationale Schiedsgerichtsbarkeit

Die Auslegung von Verträgen in der Investitionsschiedsgerichtsbarkeit ist von zentraler Bedeutung für die Lösung von Streitigkeiten, bei denen die geltenden internationalen Instrumente häufig komplex und offen für konkurrierende Lesungen sind. Praktische Interpretation bestimmt die Zuständigkeit, Schutzumfang und letztendlich das Ergebnis von Streitigkeiten. In einer früheren Notiz, Wir haben skizziert Wie Investitionsgerichte Vertragsinterpretation nähern. In dieser Notiz, Wir schauen uns das genauer an die Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge („VCLT”) und wie seine Regeln in der Praxis angewendet werden.

Interpretation von Verträgen in der Schiedsgerichtsbarkeit von Investor-StateInvestor -State -Schiedsverfahren ergeben sich unter bilateralen oder multilateralen Investitionsabkommen, die von Staaten abgeschlossen sind. Diese Verträge gewähren ausländischen Anlegern Schutzmaßnahmen, und wenn sie verletzt werden, Anleger können Ansprüche direkt gegen den Gaststaat vor internationalen Tribunalen erheben.

Internationales Investitionsrecht, mit Schiedsverfahren als primärer Streitbeilegungsmechanismus, Oft löst die Debatte über die Souveränität aus, regulatorische Autonomie, und Anlegerschutz. Im Zentrum der Bekämpfung dieser Debatten liegt die Interpretation von Vertrag. Es ist der Prozess, der internationale Vereinbarungen Leben verleiht, Übersetzung abstrakter Bestimmungen in konkrete gesetzliche Rechte und Verpflichtungen. Es ist das, was bringt “SchwarzweißtexteIn realen Streitigkeiten zum Leben.[1] Wie gesagt wurde, „Das Gesetz ist die Auslegung, und Interpretation ist das Leben des Rechts.”[2]

Die grundlegende Rolle des Wiener Übereinkommens über das Gesetz der Verträge

Interpretation von Verträgen ist keine genaue Wissenschaft und ist seit langem Gegenstand einer wissenschaftlichen Debatte.[3] Noch, Die Stiftung bleibt stabil. Die vclt, adoptiert in 1969, Legt den festgelegten Rahmen für die Interpretation von Vertragsdaten fest.[4] Da die VCLT das Gewohnheitsgesetz widerspiegelt,[5] Schiedsgericht wenden es universell an, einschließlich Staaten, die es nie offiziell ratifiziert haben.[6]

Die VCLT widmet drei Artikel der Interpretation: Artikel 31, 32 und 33. Der Ausgangspunkt ist immer Artikel 31, das legt die allgemeine Auslegungsregel fest. Dieser Artikel identifiziert vier Elemente, die zusammen berücksichtigt werden müssen: Treu und Glauben, gewöhnliche Bedeutung, Kontext, und Gegenstand und Zweck. Während Tribunale oft mit der gewöhnlichen Bedeutung der Begriffe beginnen, Artikel 31 etabliert keine Hierarchie zwischen diesen Elementen. Stattdessen, Sie sollen in Kombination angewendet werden, In was das Tribunal in Peking Everyway -Verkehr v. Ghana (ich) beschrieben als "Prozess der progressiven Einkreisung.” [7]

Angenommen, diese integrierte Analyse im Artikel 31 hinterlässt die Bedeutung mehrdeutig, obskur, oder offensichtlich absurd. In diesem Fall, Tribunale können sich dann dem Artikel zuwenden 32, Dies sorgt für ergänzende Mittel wie Travaux Préparatoires und die Umstände der Schlussfolgerung des Vertrags, die berücksichtigt werden sollen. Endlich, Artikel 33 regiert die Interpretation von Verträgen, die in zwei oder mehr Sprachen authentifiziert wurden.

Treu und Glauben unter Artikel 31 des vclt

Generell, Die Auslegung von Verträgen in der Investitionsschiedsverfahren erfordert, dass internationale Verträge in “gelesen werden.“Treu und Glauben”.[8] Tribunale berufen regelmäßig Artikel 31(1) des vclt, welche dieses Prinzip verankert.[9] Obwohl dem Prinzip eine genaue Definition fehlt, Investitionsgerichte betrachten es allgemein als ein allgemeines Rechtsprinzip des Rechts.[10] Im Inceysa v. Der Retter, Das Tribunal erklärte den Umfang und den Inhalt dieses Prinzips, indem er sich auf den lateinischen Ausdruck beziehe, was reflektiert "Der Geist der Loyalität, Respekt vor Gesetz und Treue”.[11] Kommentatoren sehen auch nach Treu und Glauben als allgemeine Verhaltensstandard für Dolmetscher, sie fordern, dass sie vernünftig und richtig handeln.[12] Es ist kein unabhängiges Kriterium, sondern ein Leitprinzip, das den Interpretationsprozess durchdringt.[13] Interpretation von Verträgen in gutem Glauben, deshalb, bedeutet Artikel anwenden 31 zu 33 der VCLT mit einem “ausgewogen, unvoreingenommen und nicht vorgefasst" Ansatz.[14]

Gewöhnliche Bedeutung unter Artikel 31 des vclt

Die Auslegung von Verträgen in der Investitionsschlichtung erfordert, dass die Wirkung auf die „Wirkung“ gibt “gewöhnliche BedeutungVertragsbegriffe, wie nach Artikel vorgeschrieben 31 des vclt.[15] Das Tribunal in Immer v. Slowenien erklärte, dass die gewöhnliche Bedeutung die Bedeutung ist, die zum Zeitpunkt der Schlussfolgerung Vertragsbegriffe zugeschrieben wird.[16] Es betonte das “Die Bedingungen des Vertrags müssen gemäß der Bedeutung, die sie besaßen, interpretiert werden, oder was ihnen zugeschrieben worden wäre, Angesichts der sprachlichen Verwendung zu dieser Zeit.”[17] Das Tribunal fügte das hinzu, Als normales Interpretationsprinzip, „Ein Gericht oder ein Tribunal sollte sich bemühen, jedem der interpretierten Wörter eine Bedeutung zu geben.”[18]

Daher, Die gewöhnliche Bedeutung wird als das verstanden, was ein Text einem vernünftigen Leser durch die “vermittelt“Bedeutungen von Wörtern" und das "Akzeptierte Vorschriften von Grammatik und Syntax.”[19] Diese Bedeutung muss objektiv festgestellt werden, ohne Bezug auf die subjektiven Absichten der Unterzeichner.[20] Da ist die Sprache dynamisch, Das Erkennen der gewöhnlichen Bedeutung beinhaltet das Verständnis der ursprünglichen und zeitgenössischen Wahrnehmung von Begriffen, Es sei denn, die Parteien beabsichtigen ausdrücklich anders.[21]

Kontext unter Artikel 31 des vclt

Wie wir in einer früheren Notiz erklärten Kontext in der Vertragsinterpretation, Artikel 31(1) der VCLT erfordert, dass die Bedeutung von Vertragsbegriffen in ihrem Kontext verstanden wird. Es bezieht sich auf die Position der Begriffe im Vertrag, Nicht die breiteren Umstände der Schlussfolgerung des Vertrags.[22] Artikel 31(2) des VCLT definiert diesen Kontext weiter, festlegen, dass es umfasst, Zusätzlich zum Text selbst (einschließlich seiner Präambel und Anhänge): Jede Vereinbarung über den Vertrag, der im Zusammenhang mit seiner Schlussfolgerung zwischen allen Parteien getroffen wurde, und jedes Instrument, das von einer oder mehreren Parteien im Zusammenhang mit dem Abschluss des Vertrags durchgeführt und von den anderen Parteien in Bezug auf den Vertrag angenommen wurde.[23] Dieser Bereich, in erster Linie auf die “begrenzt“Ko-Text" und "intertextuellMaterial, reflektiert, was Gerichte und Tribunale als das betrachten “sprachlicher Kontext”.[24]

Objekt und Zweck im Artikel 31 des vclt

Die Interpretation von Verträgen in der Investitions -Schiedsgerichtsbarkeit beinhaltet auch die Prüfung ihres Objekts und Zwecks.[25] Es bedeutet, dass der Vertrag als Ganzes analysiert werden sollte, einschließlich der "Gründe für die Schlussfolgerung" und das "Mögliche Absichten, die in seinem Text ausgedrückt werden”.[26] Als Objekt und Zweck von Investitionsabkommen werden typischerweise in der Präambel formuliert,[27] Tribunale schauen häufig auf Präambel bei der Interpretation internationaler Verträge.

Zum Beispiel, im EBL und TUBO Sol V. Spanien, Das Tribunal identifizierte das Objekt und den Zweck des Energiechartervertrags („ECT”) unter Bezugnahme auf Artikel 2 des ECT („Zweck des Vertrags”) und die Präambel der europäischen Energiecharta.[28] Das Tribunal kam zu dem Schluss, dass das Ziel und den Zweck der ECT darin besteht, Ausgleich der Staatssouveränität und Investitionsförderung ausbalancieren, und dieses kein Ziel dominiert den anderen.[29] Deshalb, Das Tribunal war nicht in der Lage, das Argument der Antragsteller zu akzeptieren, dass die Ziele der Investitionsförderung vorrangig vor der staatlichen Souveränität eröffnet werden.[30]

Außerdem, Die Interpretation auf der Grundlage des Objekts und Zwecks eines Vertrags wird durch den Text des Vertrags begrenzt.[31] Es kann nicht die gewöhnliche Bedeutung der Begriffe ersetzen oder die Überarbeitung des Vertrags belaufen, es sei denn, der Vertrag selbst liefert ausdrücklich etwas anderes.[32]

Prinzip der Wirksamkeit

Das Prinzip der Wirksamkeit (nützlicher Effekt) spielt eine wesentliche Rolle bei der Interpretation von Verträgen in der Investitionsgerüst.[33] Obwohl in der VCLT nicht ausdrücklich erwähnt, Tribunale berufen es oft, um sicherzustellen, dass Vertragsbestimmungen praktische Auswirkungen haben.[34] Nach Tribunalen, Dieses Prinzip erfordert, dass Bestimmungen eines Vertrags zusammen gelesen werden und das “Jede Bestimmung in einem Vertrag wird auf eine Weise interpretiert, die sie eher sinnvoll als bedeutungslos macht (oder inutil)”.[35] Das Prinzip der Wirksamkeit ist mit dem Objekt und dem Zweck von Verträgen verbunden.[36]

Zum Beispiel, im Yukos Universal Limited in. Die Russische Föderation, Das Tribunal wandte das Prinzip der Wirksamkeit an, ohne es bei der Interpretation der Steuern im ECT zu zitieren.[37] Das Tribunal entließ die enge Lektüre Russlands von "Besteuerungsmaßnahmen" und "Steuern,„Begründung, dass es Anlegern ohne Schutz gegen entlastende Besteuerung lassen würde, und sowohl die Rückstellung der Klauenverbände als auch den Zweck der Charta untergraben würde.[38]

jedoch, Tribunale betonen auch die Grenzen des Prinzips. Im Camets v. Guatemala, Das Tribunal warnte das nützlicher Effekt rechtfertigt nicht von der gewöhnlichen Bedeutung des Textes ab.[39] Es reicht nicht aus, eine Interpretation zu bevorzugen, die nur attraktiver oder vorteilhafter ist; Das Tribunal muss davon überzeugt sein, dass die Alternative die Bereitstellung zwecklos machen würde.[40]

Zusätzliche Interpretationsmittel im Rahmen des Artikels 32 des vclt

Wenn das primäre Interpretationsmittel im Artikel festgelegt wurde 31 des vclt (gewöhnliche Bedeutung, Kontext, und Gegenstand und Zweck) beweisen sich unzureichend, Internationale Tribunale können sich dem in Artikel definierten Punkte -Interpretationsmittel wie definiert wenden 32 VCLT.[41] Nach diesem Artikel, Der Rückgriff auf ergänzende Mittel ist in zwei spezifischen Szenarien zulässig:[42]

  • Um die Bedeutung zu bestätigen, die sich aus der Anwendung des Artikels ergibt 31.
  • Um die Bedeutung bei der Interpretation nach Artikel zu bestimmen 31:
    • Lässt die Bedeutung mehrdeutig oder dunkel; oder
    • Führt zu einem Ergebnis, das offensichtlich absurd oder unvernünftig ist.

Nach dem Artikel gibt es verschiedene Arten von ergänzenden Mitteln 32 des vclt:

  • Vorbereitungsarbeit: Diese Dokumente bieten möglicherweise stark.[43]
  • Umstände der Schlussfolgerung des Vertrags: Dies bezieht sich auf den historischen Kontext. jedoch, im Südamerikanisches Silber v. Bolivien, Das Tribunal betonte diesen Artikel 32 VCLT ermöglicht den Rückgriff nur auf die Umstände der eigenen Schlussfolgerung und des historischen Kontextes eines Vertrags, Nicht mit nicht verwandten Verträgen, die nicht als Teil dieser Umstände dargestellt wurden.[44]

Außerdem, Obwohl in der VCLT nicht erwähnt, Modellinvestitionsverträge, die von Regierungen ausgearbeitet werden, können in der Interpretation berücksichtigt werden.[45] Im Siemens v. Argentinien, zum Beispiel, Das Tribunal behandelte sie als sekundäre Quelle, [46] vergleichbar mit vorbereitenden Arbeiten, nützlich hauptsächlich, um ein interpretatives Ergebnis zu bestätigen.[47]

Interpretation von Verträgen, die in zwei oder mehr Sprachen im Rahmen des Artikels authentifiziert wurden 33 des vclt

Die Interpretation von Verträgen, die in mehreren Sprachen abgeschlossen und authentifiziert wurden, unterliegt dem Artikel 33 des vclt. Das von der VCLT festgelegte Grundprinzip ist, dass wenn ein Vertrag in zwei oder mehr Sprachen authentifiziert wurde, Der Text ist in jeder Sprache gleichermaßen maßgeblich.[48] Außerdem, Es wird allgemein angenommen, dass die Vertragsbedingungen in jedem authentischen Text die gleiche Bedeutung haben.[49] Wo Unterschiede auftreten, Tribunale wenden entweder einen vorherrschenden Text an, Wenn einer angegeben ist,[50] oder die authentischen Versionen angesichts des Objekts und Zwecks des Vertrags in Einklang bringen. [51]

Streitigkeiten können über die Nuance spezifischer Begriffe über authentische Sprachen hinweg entstehen. Eine gute Illustration ist Junefield Gold v. Ecuador, Wo das Tribunal die Streit-Auflösung Klausel im China-Ecuador-Stück interpretieren musste. Die englische Version begrenzte Gerichtsbarkeit für Streitigkeiten “mit der Höhe der Entschädigung für die Enteignung einbeziehen.”[52] Die Kontroverse konzentrierte sich auf den chinesischen Begriff „Beteiligt” (Schuh), das Äquivalent von “mit einbeziehen”. Ecuador argumentierte das „Beteiligt” ist semantisch neutral, in der Lage zu Bedeutungen wie "Abdeckung”, „Sorge”, „einbeziehen”, „impliziert”, „beziehen sich auf”, oder "bewältigen”. [53] Auf dieser Grundlage, und unter anderen Argumenten, Es behauptete die Klausel, die nur auf Streitigkeiten über den Betrag der Entschädigung bezeichnet wurde, ohne die Rechtmäßigkeit der Enteignung.[54] Der Investor, im Gegensatz, gedrängt für eine breitere Lektüre, unter welchen „Beteiligt” beinhaltete alle mit der Enteignung verbundenen Streitigkeiten, einschließlich seiner Legalität.[55]

Das Tribunal analysierte alle drei authentischen Texte (Englisch, Chinesisch, und Spanisch), nach Artikel nach Artikel 33 des vclt. Es wurde festgestellt, dass die englische Version im Falle einer Abweichung vorherrscht.[56] Immer noch, Alle Versionen wurden im Interpretationsprozess berücksichtigt.[57] Es lehnte ausdrücklich sowohl eine restriktive als auch eine übermäßig breite Lesung ab. Es stellte das fest “mit einbeziehen” (und sein chinesisches Äquivalent "beteiligt" (Schuh)) ist nicht als zu restriktiv zu interpretieren (d.h., „Nur Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Entschädigung für die Enteignung”) oder zu breit (d.h., „Jeder Schutzstandard unter dem Vertrag, Solange die Entschädigung für die Enteignung in den Ansprüchen enthalten ist”).[58]

Fazit

Das Interpretieren von Verträgen in der Investitionsschiedsverfahren ist nicht nur eine technische Übung. Für Investoren und Staaten gleichermaßen, Die Art und Weise, wie Tribunale die Wiener Übereinkommen über das Gesetz der Verträge anwenden, kann feststellen, ob ein Vertrag Schutz bietet, Grenzen der regulatorischen Autonomie, oder öffnet sogar die Tür zum Schiedsverfahren. Verstehen, wie Bestimmungen in der Praxis gelesen werden, Durch gut Glauben, gewöhnliche Bedeutung, Kontext, und Gegenstand und Zweck, ist der Schlüssel zur Beurteilung der Stärke potenzieller Ansprüche oder Verteidigung.

  • Justine Ellbogen, William Kirtley, Aceris Law LLC

[1] M.. Clasmap, Schiedsbezeichnungen als Investitionen: Vertragsinterpretation und die Dynamik des internationalen Investmentrecht (2017), P. 2.

[2] M.. Clasmap, Schiedsbezeichnungen als Investitionen: Vertragsinterpretation und die Dynamik des internationalen Investitionsrechtes (2017), P. 2, Zitieren c. Douzinas, Recht und Gerechtigkeit in der Postmoderne, in S.. Connor (ed.), Der Cambridge -Begleiter der Postmoderne, 2004, pp. 196-223.

[3] M.. Clasmap, Schiedsbezeichnungen als Investitionen: Vertragsinterpretation und die Dynamik des internationalen Investitionsrechtes (2017), P. 6; K.. Schwenken, Die Praxis der internationalen Organisationen bei der Auslegung ihrer Bestandteile Instrumente, 16 (1) Zeitschrift für internationale Streitbeilegung 1, P. 15.

[4] VCLT, S. 3; Sempra Energy International V.. Argentinische Republik, ICSID-Fall Nr. ARB / 02/16, Entscheidung über Einwände gegen die Zuständigkeit, 11 Kann 2005, für. 141.

[5] Kılıç Bau Import Export Export Industrie und Handel Inc.. Turkmenistan, ICSID-Fall Nr. ARB / 10/1, Entscheidung über Artikel VII.2 des bilateralen Investitionsvertrags der Türkei-Turkmenistan, 7 Kann 2012, für. 6.4; Peking Everyway Traffic and Lighting Company Limited V.. Ghana, PCA 2021-15, Abschlusspreis für die Zuständigkeit, 30 Januar 2023, für. 142; Junefield Gold Investments Limited V.. Die Republik Ecuador, PCA-Fall Nr. 2023-35, Teilpreis für Juridisction, 2 Juni 2025, für. 102.

[6] Kılıç Bau Import Export Export Industrie und Handel Inc.. Turkmenistan, ICSID-Fall Nr. ARB / 10/1, Entscheidung über Artikel VII.2 des bilateralen Investitionsvertrags der Türkei-Turkmenistan, 7 Kann 2012, für. 6.3; M.. Clasmap, Schiedsbezeichnungen als Investitionen: Vertragsinterpretation und die Dynamik des internationalen Investitionsrechtes (2017), P. 8.

[7] Peking in jedem Verkehr & Beleuchtungstechnik. Co., Ltd v. Die Republik Ghana (ich), PCA-Fall Nr. 2021-15, Abschlusspreis für die Zuständigkeit (Sparen Sie die Kosten), 30 Januar 2023, für. 149.

[8] VCLT, Kunst. 31(1).

[9] Sanum Investments Limited V.. Demokratische Volksrepublik Laos (ich), PCA-Fall Nr. 2013-13, Vergeben, 6 August 2019, für. 172.

[10] L.. Achtouk-Spivak, in L.. Achtouk-Spivak et al. (Eds.), Treu und Glauben an internationales Schiedsverfahren – Ein vielseitiges Chamäleon? – Institut Dossier xxii (2025), pp. 192-193; S.. Wo Prozessfinanzierung ihren Preis hat, in L.. Achtouk-Spivak et al. (Eds.), Treu und Glauben an internationales Schiedsverfahren – Ein vielseitiges Chamäleon? – Institut Dossier xxii (2025), P. 222.

[11] Inceysa Vallisoletana S.L.. v. Republik El Salvador, ICSID-Fall Nr. ARB/03/26, Vergeben, 2 August 2006, für. 230; L.. Achtouk-Spivak, in L.. Achtouk-Spivak et al. (Eds.), Treu und Glauben an internationales Schiedsverfahren – Ein vielseitiges Chamäleon? – Institut Dossier xxii (2025), P. 193.

[12] L.. Achtouk-Spivak, in L.. Achtouk-Spivak et al. (Eds.), Treu und Glauben an internationales Schiedsverfahren – Ein vielseitiges Chamäleon? – Institut Dossier xxii (2025), P. 195.

[13] L.. Achtouk-Spivak, in L.. Achtouk-Spivak et al. (Eds.), Treu und Glauben an internationales Schiedsverfahren – Ein vielseitiges Chamäleon? – Institut Dossier xxii (2025), P. 195.

[14] L.. Achtouk-Spivak, in L.. Achtouk-Spivak et al. (Eds.), Treu und Glauben an internationales Schiedsverfahren – Ein vielseitiges Chamäleon? – Institut Dossier xxii (2025), P. 196.

[15] VCLT, Kunst. 31(1).

[16] Hrvatska Elektroprivreda d.d.. v. Republik Slowenien, ICSID-Fall Nr. ARB / 24.05, Entscheidung zum Thema Vertragsinterpretation, 12 Juni 2009, für. 159.

[17] Hrvatska Elektroprivreda d.d.. v. Republik Slowenien, ICSID-Fall Nr. ARB / 24.05, Entscheidung zum Thema Vertragsinterpretation, 12 Juni 2009, für. 159.

[18] Hrvatska Elektroprivreda d.d.. v. Republik Slowenien, ICSID-Fall Nr. ARB / 24.05, Entscheidung zum Thema Vertragsinterpretation, 12 Juni 2009, für. 159.

[19] K.. Hosseinejad, Überdenken der Bedeutung der gewöhnlichen Bedeutung im Lichte der Rechtsprechung des ICJ, pp. 270-271.

[20] M.. Clasmap, Schiedsbezeichnungen als Investitionen: Vertragsinterpretation und die Dynamik des internationalen Investitionsrechtes (2017), P. 9.

[21] M.. Clasmap, Schiedsbezeichnungen als Investitionen: Vertragsinterpretation und die Dynamik des internationalen Investitionsrechtes (2017), P. 10.

[22] M.. Clasmap, Schiedsbezeichnungen als Investitionen: Vertragsinterpretation und die Dynamik des internationalen Investitionsrechtes (2017), P. 9.

[23] VCLT, Kunst. 31(2).

[24] K.. Hosseinejad, Überdenken der Bedeutung der gewöhnlichen Bedeutung im Lichte der Rechtsprechung des ICJ, P. 277.

[25] VCLT, Kunst. 31(1).

[26] M.. Clasmap, Schiedsbezeichnungen als Investitionen: Vertragsinterpretation und die Dynamik des internationalen Investitionsrechtes (2017), pp. 11-12.

[27] M.. Clasmap, Schiedsbezeichnungen als Investitionen: Vertragsinterpretation und die Dynamik des internationalen Investitionsrechtes (2017), P. 138.

[28] EBL (Genossenschaft Elektra Baselland) und Rohrsonne PE2 S.L.. v. Königreich Spanien, ICSID-Fall Nr. ARB/18/42, Vergeben, 11 Januar 2024, für. 682.

[29] EBL (Genossenschaft Elektra Baselland) und Rohrsonne PE2 S.L.. v. Königreich Spanien, ICSID-Fall Nr. ARB/18/42, Vergeben, 11 Januar 2024, für. 683.

[30] EBL (Genossenschaft Elektra Baselland) und Rohrsonne PE2 S.L.. v. Königreich Spanien, ICSID-Fall Nr. ARB/18/42, Vergeben, 11 Januar 2024, für. 683.

[31] M.. Clasmap, Schiedsbezeichnungen als Investitionen: Vertragsinterpretation und die Dynamik des internationalen Investitionsrechtes (2017), P. 11.

[32] M.. Clasmap, Schiedsbezeichnungen als Investitionen: Vertragsinterpretation und die Dynamik des internationalen Investitionsrechtes (2017), P. 11.

[33] Orascom TMT Investments S.à r.l. v. Demokratische Volksrepublik Algerien, ICSID-Fall Nr. ARB/12/35, Vergeben, 31 Kann 2017, für. 288.

[34] Orascom TMT Investments S.à r.l. v. Demokratische Volksrepublik Algerien, ICSID-Fall Nr. ARB/12/35, Vergeben, 31 Kann 2017, für. 288.

[35] Die Renco -Gruppe, Inc.. v. Republik Peru (ich), ICSID-Fall Nr. UNCT/13/1, Entscheidung über den Umfang der vorläufigen Einwände des Befragten im Rahmen des Artikels 10.20(4), 18 Dezember 2014, für. 177.

[36] Orascom TMT Investments S.à r.l. v. Demokratische Volksrepublik Algerien, ICSID-Fall Nr. ARB/12/35, Vergeben, 31 Kann 2017, für. 288; M.. Clasmap, Schiedsbezeichnungen als Investitionen: Vertragsinterpretation und die Dynamik des internationalen Investitionsrechtes (2017), P. 12.

[37] Yukos Universal Limited (Isle of Man) v. Die Russische Föderation, PCA-Fall Nr. 2005-04/AA227, Letzte Auszeichnung, 18 Juli 2014, für. 1413; L.. Achtouk-Spivak, in L.. Achtouk-Spivak et al. (Eds.), Treu und Glauben an internationales Schiedsverfahren – Ein vielseitiges Chamäleon? – Institut Dossier xxii (2025), P. 196.

[38] Yukos Universal Limited (Isle of Man) v. Die Russische Föderation, PCA-Fall Nr. 2005-04/AA227, Letzte Auszeichnung, 18 Juli 2014, für. 1413; L.. Achtouk-Spivak, in L.. Achtouk-Spivak et al. (Eds.), Treu und Glauben an internationales Schiedsverfahren – Ein vielseitiges Chamäleon? – Institut Dossier xxii (2025), P. 196.

[39] Daniel in. Cappes und Cappes, Cassidy & Associates v. Republik Guatemala, ICSID-Fall Nr. ARB/18/43, Entscheidung über die vorläufigen Einwände des Befragten, 13 März 2020, für. 149.

[40] Daniel in. Cappes und Cappes, Cassidy & Associates v. Republik Guatemala, ICSID-Fall Nr. ARB/18/43, Entscheidung über die vorläufigen Einwände des Befragten, 13 März 2020, für. 149.

[41] M.. Clasmap, Schiedsbezeichnungen als Investitionen: Vertragsinterpretation und die Dynamik des internationalen Investitionsrechtes (2017), P. 17.

[42] VCLT, Kunst. 32.

[43] M.. Clasmap, Schiedsbezeichnungen als Investitionen: Vertragsinterpretation und die Dynamik des internationalen Investitionsrechtes (2017), P. 17.

[44] South American Silver Limited V.. Der Plurinationsstaat Bolivien, PCA-Fall Nr. 2013-15, Vergeben, 22 November 2018, für. 303.

[45] M.. Clasmap, Schiedsbezeichnungen als Investitionen: Vertragsinterpretation und die Dynamik des internationalen Investitionsrechtes (2017), P. 46.

[46] Siemens A.G.. v. Die Argentinische Republik, ICSID-Fall Nr. ARB / 02/8, Gerichtsstandsentscheidung, 3 August 2004, für. 106; M.. Clasmap, Schiedsbezeichnungen als Investitionen: Vertragsinterpretation und die Dynamik des internationalen Investitionsrechtes (2017), P. 46.

[47] Siemens A.G.. v. Die Argentinische Republik, ICSID-Fall Nr. ARB / 02/8, Gerichtsstandsentscheidung, 3 August 2004, für. 106.

[48] VCLT, Kunst. 33(1).

[49] VCLT, Kunst. 33(3).

[50] VCLT, Kunst. 33(1).

[51] VCLT, Kunst. 33(4).

[52] Junefield Gold v. Republik Ecuador, PCA-Fall Nr. 2023-35, Teilpreis für die Zuständigkeit, 2 Juni 2025, am besten. 16, 68, 88.

[53] Junefield Gold v. Republik Ecuador, PCA-Fall Nr. 2023-35, Teilpreis für die Zuständigkeit, 2 Juni 2025, für. 125.

[54] Junefield Gold v. Republik Ecuador, PCA-Fall Nr. 2023-35, Teilpreis für die Zuständigkeit, 2 Juni 2025, am besten. 108-156.

[55] Junefield Gold v. Republik Ecuador, PCA-Fall Nr. 2023-35, Teilpreis für die Zuständigkeit, 2 Juni 2025, am besten. 159-186.

[56] Junefield Gold v. Republik Ecuador, PCA-Fall Nr. 2023-35, Teilpreis für die Zuständigkeit, 2 Juni 2025, für. 224.

[57] Junefield Gold v. Republik Ecuador, PCA-Fall Nr. 2023-35, Teilpreis für die Zuständigkeit, 2 Juni 2025, für. 224.

[58] Junefield Gold v. Republik Ecuador, PCA-Fall Nr. 2023-35, Teilpreis für die Zuständigkeit, 2 Juni 2025, für. 247.

Abgelegt unter: Streitbeilegung durch den Investorstaat

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