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Schiedsstelle der Schweizerischen Kammer

14/01/2019 durch Internationale Schiedsgerichtsbarkeit

Die Schiedsinstitution der Schweizerischen Kammern, auch bekannt als „Klettverschluss”, ist eine Schiedsinstitution mit Sitz in Genf, Schweiz, das bietet Streitbeilegungsdienste basierend auf die schweizerischen Regeln der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit (das "Schweizer Regeln”) und der Schweizer Regeln für Handelsvermittlung. Die Schiedsstelle der Schweizerischen Kammern ist, schon seit 2012, eine unabhängige Einheit, gegründet von den Handels- und Industriekammern von Basel, Bern, Genf, Laussane, Lugano, Neuenburg und Zürich.

Schiedsstelle der Schweizerischen Kammer

Die Schiedsstelle der Schweizerischen Kammern hat ein Schiedsgericht, eine autonome und unabhängige Einrichtung, das bei seiner Arbeit von einem Sekretariat unterstützt wird, das es bei der Verwaltung von Schiedsverfahren und logistischen Aspekten unterstützt. Die interne Organisation der Schiedsinstitution der Schweizerischen Kammern ist eigenständig organisiert Interne Regeln.

Die Schweizer Schiedsordnung 2012 aufgebaut auf der vorherigen Version von 2004 und ist ein modernes Regelwerk, das so konzipiert wurde, dass es flexibel ist, effizientes und kostengünstiges Schiedsverfahren für nationale und internationale Fälle. Beide Versionen basieren auf den UNCITRAL Arbitration Rules, wurden jedoch für die Verwendung in einem institutionellen Rahmen angepasst.

Die Schweizer Regeln 2012 sind verfügbar in fünfzehn verschiedene Sprachen. Den Parteien steht es frei, ihren eigenen Schiedsort zu wählen, das anwendbare Recht, die Sprache des Verfahrens und die Benennung von Schiedsrichtern. Ein wichtiges Merkmal der Schweizer Regeln, eingeführt in der vorherigen Version in 2004, ist ein obligatorisches beschleunigtes Verfahren für Fälle mit umstrittenen Beträgen von weniger als 1 Millionen Schweizer Franken, wie bereitgestellt von Artikel 42.2. der Schweizer Regeln.

Die Bestimmung des streitigen Betrags erfolgt unmittelbar nach Eingang der Antwort auf die Schiedsmitteilung, Eine spätere Wertsteigerung der Ansprüche oder Gegenansprüche hat jedoch keinen Einfluss auf die Bestimmung des beschleunigten Verfahrens. Gemäß Artikel 42.1 der Schweizer Regeln, Die Vertragsparteien können sich auch freiwillig auf ein beschleunigtes Verfahren einigen, auch in Fällen, in denen der Streitwert übersteigt 1 Millionen Schweizer Franken.

Die Schiedsinstitution der Schweizerischen Kammern veröffentlicht Richtlinien für Schiedsrichter, verfügbar in Englisch, Französisch, Deutsch und Italienisch. Die Richtlinien für Schiedsrichter, mit Wirkung zum 1 August 2014, bieten Leitlinien für die administrative und logistische Organisation des Verfahrens, einschließlich der Verwendung von Verwaltungssekretären, Kostenvorschüsse, Buchhaltung und Kosten sowie Schiedsrichtergebühren.

Die Schiedsstelle der Schweizerischen Kammern bietet auch die Dienste einer Anstellungsbehörde an, nicht nur für Streitigkeiten nach den schweizerischen Schiedsregeln, aber auch für andere zu Schiedsverfahren und UNCITRAL-Verfahren.

Die Schiedsstelle der Schweizerischen Kammern wird empfohlen Modellklausel In Verträgen enthalten ist wie folgt:

„Jeder Streit, Kontroverse oder Anspruch aus, oder in Bezug auf, dieser Vertrag, einschließlich der Gültigkeit, Nichtigkeit, Bruch, oder deren Beendigung, wird durch ein Schiedsverfahren gemäß den schweizerischen Regeln für internationale Schiedsgerichtsbarkeit der Schweizer Kammern entschieden’ Schiedsinstitut, das an dem Tag in Kraft ist, an dem die Schiedsmitteilung gemäß diesen Regeln eingereicht wird.

Die Anzahl der Schiedsrichter beträgt … ('einer','drei', "Eins oder drei");

Der Sitz des Schiedsgerichts ist … (Name der Stadt in der Schweiz, es sei denn, die Parteien vereinbaren eine Stadt in einem anderen Land);

Das Schiedsverfahren wird in durchgeführt … (gewünschte Sprache einfügen)”

Die Schiedsinstitution der Schweizerischen Kammern fördert auch die Mediation als kostengünstige alternative Streitbeilegungsmethode, entweder allein oder als Ergänzung zum Schiedsverfahren. Es hat seine eigenen Mediationsregeln und einen Vorschlag Mediationsklausel für Verträge, mit unterschiedlicher Version für bereits streitige Parteien und zur Mediation, gefolgt von einem Schiedsverfahren.

Nina Jankovic, Aceris Law LLC

 

Abgelegt unter: Schiedsverfahren, Schiedsregeln, Schweiz Schiedsgerichtsbarkeit

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