Streitbeilegung von Swasiland ICSID über die Enteignung von Beteiligungen an Joint Ventures
A notice of dispute against Swaziland has been submitted to the King of Swaziland, Seine Majestät der König Mswati III, sowie sein Premierminister und andere Regierungsstellen. Im Auftrag des ausländischen Investors Southern Africa Resources Limited (“SARL”), In der ICSID-Schiedsmitteilung von Swasiland wird behauptet, dass der Vertreter des Königs in einem Joint Venture eine künstliche Geldkrise ausgelöst habe, indem er die Lieferung von Eisenerz abgelehnt habe, und nutzte diese Geldkrise dann als Vorwand, um die gerichtliche Verwaltung des Joint Ventures zu suchen, die Beteiligung des ausländischen Investors an dem Unternehmen wertlos zu machen.
SARL hat Berichten zufolge ungefähr USD investiert 50 Millionen in Swasiland. Die Investition umfasste das Recycling von Eisenerzdeponien, die Anglo American in den 1970er Jahren zurückgelassen hatte, und die Verarbeitung von Eisenerz für den Export.
The dispute is being brought on the basis of the Swaziland Investment Promotion Act of 2008, although the Notice of Investment Dispute also serves as a notice under the Protocol on Finance and Investment (2006). Swaziland became a Party to the ICSID Convention Convention in 1971.
In Bezug auf die Schiedsgerichtsbarkeit, Swaziland is perhaps best known for the ICC arbitration dispute between MTN and the Swaziland Post and Telecommunications Corporation (SPTC), Dies führte zu einem ICC-Schiedsverfahren, in dem festgestellt wurde, dass SPTC gegen eine Joint-Venture-Vereinbarung verstoßen hatte. Wie hier, Das fragliche Geschäft hatte eine Verbindung zum König von Swasiland, Wem gehörte angeblich ein 25% Beteiligung am Joint Venture Eisenerzabbau. Es wird angenommen, dass der derzeitige Streit das erste Schiedsverfahren gegen Swasiland ist.
William Kirtley von Aceris Law LLC is representing the foreign investor whose shareholding was allegedly expropriated.
A copy of the Swaziland ICSID arbitration notice of dispute is available, zusammen mit Lieferschein.