Das Internationale Zentrum für die Beilegung von Investitionsstreitigkeiten, oder die ICSID, wurde unter der gegründet Übereinkommen zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten zwischen Staaten und Staatsangehörigen der anderen Staaten, auch Washington oder ICSID Convention genannt,[1] angenommen am 18 März 1965, die in Kraft getreten ist “30 Tage nach dem Datum der Hinterlegung der zwanzigsten Ratifikationsurkunde, Annahme oder Genehmigung”,[2] auf 14 Oktober 1966.
Das ICSID-Übereinkommen ist unterteilt in 10 Kapitel und 75 Artikel, gefolgt von einer Unterschriftenklausel:
- Internationales Zentrum für die Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (Artikel 1-24);
- Gerichtsstand des Zentrums (Artikel 25-27);
- Versöhnung (Artikel 28-35);
- Schiedsgerichtsbarkeit (Artikel 36-55);
- Ersatz und Disqualifikation von Schlichtern und Schiedsrichtern (Artikel 56-58);
- Verfahrenskosten (Artikel 59-61);
- Ort des Verfahrens (Artikel 62-63);
- Streitigkeiten zwischen Vertragsstaaten (Artikel 64);
- Änderung (Artikel 65-66); und
- Schlussbestimmungen (Artikel 67-75).
Das ICSID ist Teil der Weltbank und hat seinen Sitz „in der Hauptgeschäftsstelle der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung”.[3] Gemäß Artikel 1(2) des ICSID-Übereinkommens, Der Zweck der ICSID ist „Bereitstellung von Einrichtungen zur Schlichtung und Schlichtung von Investitionsstreitigkeiten zwischen Vertragsstaaten und Staatsangehörigen der anderen Vertragsstaaten gemäß den Bestimmungen dieses Übereinkommens.”[4]
Zur Zeit, Das ICSID-Übereinkommen zählt 162 Unterzeichner- und Vertragsstaaten, Dschibuti ist der jüngste Staat, für den das ICSID-Übereinkommen in Kraft getreten ist, auf 9 Juli 2020. Eine Vertragspartei des ICSID-Übereinkommens zu sein, bedeutet nicht, dass im Streitfall automatisch ein Schiedsverfahren mit einem Aufnahmestaat möglich ist. Der Aufnahmestaat muss auch seine Zustimmung zum Schiedsverfahren erteilen, zum Beispiel in einem bilateralen Investitionsvertrag.
Hintergrund und Verhandlungen des ICSID-Übereinkommens
Während die endgültige Fassung des ICSID-Übereinkommens am verabschiedet wurde 18 März 1965, Der Text musste mehrere Diskussions- und Änderungsrunden durchlaufen. Die wichtigsten Meilensteine sind nachstehend zusammengefasst.
EIN. Hinweis zur Beilegung von Streitigkeiten (1961)
Auf 28 August 1961, der General Counsel der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung („IBRD”), Aron-Broschen, der zwei Jahrzehnte lang General Counsel der Weltbank war, bis er in den Ruhestand ging 1979, transmitted a Note on Settlement of Disputes between Governments and Private Parties to the Executive Directors of the IBRD whereby he pleaded for the “Einrichtung internationaler Schiedsgerichts- und / oder Schlichtungsmechanismen”[5] für Streitigkeiten zwischen ausländischen Investoren und Aufnahmestaaten. In seiner Notiz, Er identifizierte mehrere Hauptprobleme, darunter die Unfähigkeit ausländischer Investoren “eine internationale Klage direkt gegen die Gastregierung zu erheben”. Er machte vier Vorschläge, um das Problem zu beheben:
- „Anerkennung der Möglichkeit eines direkten Zugangs von Privatpersonen und Unternehmen zu einem internationalen Tribunal im Bereich finanzieller und wirtschaftlicher Streitigkeiten mit Regierungen durch die Staaten”;[6]
- „eine Anerkennung durch die Staaten, dass Vereinbarungen, die sie mit Privatpersonen und Unternehmen getroffen haben, um solche Streitigkeiten einem Schiedsverfahren zu unterziehen, verbindliche internationale Verpflichtungen sind”;[7]
- „die Bereitstellung internationaler Maschinen für die Durchführung von Schiedsverfahren, einschließlich der Verfügbarkeit von Schiedsrichtern; Methoden für ihre Auswahl und Regeln für die Durchführung des Schiedsverfahrens”;[8]
- „Schlichtungsregelung als Alternative zum Schiedsverfahren”.[9]
Das Fehlen eines angemessenen “Maschinen für Schlichtung und Schiedsgerichtsbarkeit“Für Streitigkeiten zwischen ausländischen Investoren und Aufnahmestaaten wurde auch in der Ansprache des Präsidenten der IBRD vorgetragen, Eugene R.. Schwarz, zur Jahresversammlung des Obersten Rates am 19 September 1961 in Wien.[10]
B.. Arbeitspapier zum Entwurf des ICSID-Übereinkommens (1962)
Auf 5 Juni 1962, Den Exekutivdirektoren wurde ein Arbeitspapier in Form eines von Aron Broches ausgearbeiteten Konventionsentwurfs vorgelegt.[11] Der Entwurf enthielt 11 Artikel. Artikel I umriss den Zweck des Übereinkommens, d.h., „Förderung der Beilegung von Streitigkeiten zwischen Vertragsstaaten und Staatsangehörigen anderer Vertragsstaaten durch Förderung und Erleichterung des Rückgriffs auf internationale Schlichtung und Schiedsgerichtsbarkeit.”[12] Artikel III forderte auch die Einrichtung des „Internationales Vermittlungs- und Schiedszentrum”.[13] Artikel IV befasste sich mit der Zuständigkeit des Zentrums, das war beschränkt auf “Streitigkeiten zwischen Vertragsstaaten und Staatsangehörigen anderer Vertragsstaaten beruhen auf Zustimmung”,[14] ohne Streitigkeiten “mit Ansprüchen von weniger als dem Äquivalent von [USD 100,000.00] entschlossen wie zum Zeitpunkt der Einreichung des Rechtsstreits.”[15]
C.. Erster Vorentwurf des ICSID-Übereinkommens (1963)
Auf 9 August 1963, der erste vorläufige Entwurf eines Übereinkommens zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten zwischen Staaten und Staatsangehörigen anderer Staaten, enthält 11 Artikel, wurde den Exekutivdirektoren vorgelegt.[16] Es ist interessant, das zu bemerken, im Vergleich zum Arbeitspapier, Der erste vorläufige Entwurf enthielt eine Reihe von Neuheiten und Änderungen in Bezug auf die Zuständigkeit des Zentrums. Zuerst, Artikel II gab den USD auf 100,000.00 Schadensbegrenzung und vorausgesetzt, dass, „Die Zuständigkeit des Zentrums beschränkt sich auf Schlichtungs- und Schiedsverfahren in Bezug auf bestehende oder künftige Rechtsstreitigkeiten mit rechtlichem Charakter zwischen einem Vertragsstaat und einem Staatsangehörigen eines anderen Vertragsstaats”[17].
Es ist zu beachten, dass die Definition dessen, was eine Investition wurde nicht in den ersten Vorentwurf aufgenommen. Der Grund war, dass jede spezifische Definition „die Tür zu häufigen Meinungsverschiedenheiten über die Anwendbarkeit des Übereinkommens auf ein bestimmtes Unternehmen öffnen, Dies untergräbt das Hauptziel dieses Artikels [,d.h.,] das Vertrauen zu geben, dass Verpflichtungen zur Inanspruchnahme von Schlichtung oder Schiedsverfahren getroffen werden.”[18]
jedoch, Artikel X des ersten Vorentwurfs enthielt eine Definition, wer als Staatsangehöriger gelten würde:
- Staatsangehöriger eines Vertragsstaats: „eine natürliche oder juristische Person, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens eines Unternehmens im Sinne von Abschnitt die Staatsangehörigkeit eines Vertragsstaats besitzt 2 von Artikel II, und beinhaltet (ein) jede Gesellschaft, die nach innerstaatlichem Recht dieses Staates ihre Staatsangehörigkeit besitzt, und (B) jedes Unternehmen, an dem die Staatsangehörigen dieses Staates eine Mehrheitsbeteiligung haben. „Unternehmen“ umfasst jede Vereinigung natürlicher oder juristischer Personen, ob eine solche Vereinigung nach innerstaatlichem Recht des betreffenden Vertragsstaats als Rechtspersönlichkeit anerkannt ist oder nicht.”
- Staatsangehöriger eines anderen Vertragsstaats: „Staatsangehöriger eines anderen Vertragsstaats als des Vertragsstaats, ungeachtet dessen, dass diese Person gleichzeitig die Staatsangehörigkeit eines Staates besitzen kann, der nicht Vertragspartei dieses Übereinkommens oder des Vertragsstaats ist.”
Die Definition eines Staatsangehörigen eines anderen Vertragsstaats ist insofern besonders interessant, als sie Doppelstaatsangehörige umfasst, die die Staatsangehörigkeit des Aufnahmestaats besitzen (NB. Ansprüche von Doppelstaatsangehörigen werden in der endgültigen und aktuellen Fassung des ICSID-Übereinkommens ausdrücklich vom Anwendungsbereich ausgeschlossen).
Der erste vorläufige Entwurf des ICSID-Übereinkommens wurde auf mehreren Konsultationstreffen von Rechtsexperten in Addis Abeba erörtert,[19] Santiago,[20] Genf[21] und Bangkok,[22] Danach erstellte der General Counsel der IBRD einen Gesamtbericht.[23] Der Bericht wurde dann von den Exekutivdirektoren bewertet[24] und dem Gouverneursrat vorgelegt, der es während einer Jahrestagung in Tokio im September verabschiedete 1964.[25]
D.. Entwurf des ICSID-Übereinkommens (September 1964)
Auf 11 September 1964, Ein Entwurf eines Übereinkommens zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten zwischen Staaten und Staatsangehörigen anderer Staaten wurde zur Konsultation freigegeben.[26] Es enthielt 78 Artikel. Artikel 30 Besonders hervorzuheben ist die Zuständigkeit des Zentrums, da es neue Definitionen enthält.
Zuerst, entgegen dem ersten Vorentwurf, Artikel 30 des Entwurfs des ICSID-Übereinkommens schlug die folgende Definition einer Investition vor: „jede Einbringung von Geld oder anderen Vermögenswerten von wirtschaftlichem Wert auf unbestimmte Zeit oder, wenn der Zeitraum definiert werden soll, seit nicht weniger als fünf Jahren.”[27]
Zweite, Die Definition eines Staatsangehörigen eines anderen Vertragsstaats wurde geändert in „(ein) jede natürliche Person, die an dem Tag, an dem die Parteien der Zuständigkeit des Zentrums für diesen Streit zugestimmt haben, sowie an dem Tag, an dem das Verfahren gemäß dem Streitfall eingeleitet wurde, die Staatsangehörigkeit eines anderen Vertragsstaats als des Vertragsstaats besaß dieses Übereinkommen; und (B) jede juristische Person, die an dem Tag, an dem die Parteien der Zuständigkeit des Zentrums für diesen Streit zugestimmt haben, die Staatsangehörigkeit eines anderen Vertragsstaats als des Vertragsstaats besaß, und jede von den Parteien vereinbarte juristische Person wird als „Staatsangehöriger eines anderen Vertragsstaats“ behandelt..”[28] Mit anderen Worten, Der Entwurf des ICSID-Übereinkommens schloss bereits Ansprüche von Doppelstaatsangehörigen mit der Staatsangehörigkeit des Aufnahmestaats von seiner Anwendung aus.
E.. Überarbeiteter Entwurf des ICSID-Übereinkommens (Dezember 1964)
Zwischen September und Dezember 1964, Der Inhalt des Entwurfs des ICSID-Übereinkommens wurde in einer Reihe von Sitzungen des Rechtsausschusses erörtert und erhielt mehrere Kommentare und Änderungsanträge von Staaten.[29] Auf 11 Dezember 1964, Der überarbeitete Entwurf des Übereinkommens zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten zwischen Staaten und Staatsangehörigen anderer Staaten wurde veröffentlicht.[30]
Nach Diskussionen über den Entwurf des ICSID-Übereinkommens, die wichtigsten Änderungen im Zusammenhang, nochmal, in die Zuständigkeit des Zentrums. Die Definition einer Investition wurde aufgegeben. In Ergänzung, Der Begriff eines Staatsangehörigen eines anderen Vertragsstaats wurde geändert. Artikel 28 ausdrücklich den Ausschluss von Doppelstaatsangehörigen mit der Staatsangehörigkeit des Aufnahmestaats vom Geltungsbereich des Übereinkommens beibehalten.[31] In Ergänzung, Mit demselben Artikel wurde auch das Kriterium der ausländischen Kontrolle in die Definition aufgenommen und in den Geltungsbereich des Übereinkommens aufgenommen. “jede juristische Person, die zu diesem Zeitpunkt die Staatsangehörigkeit des Vertragsstaats hatte, der an dem Streit beteiligt war, und die, wegen ausländischer Kontrolle, Die Parteien haben vereinbart, im Sinne dieses Übereinkommens als Staatsangehöriger eines anderen Vertragsstaats behandelt zu werden.”[32]
Die Organisation der ICSID
EIN. Der Verwaltungsrat
Der Verwaltungsrat ist das Leitungsgremium der ICSID, bestehend aus „ein Vertreter jedes Vertragsstaats.”[33] Es wird vom Präsidenten der Weltbank geleitet, der sein Mandat ausübt ausserhaus, d.h., er / sie hat keine Stimme zu den dem Verwaltungsrat vorgelegten Fragen.[34] Der Vorsitzende und die Mitglieder des Verwaltungsrates dienen “ohne Vergütung vom Zentrum”[35] and they enjoy immunity from legal process regarding their functions.[36]
- Unter Artikel 6 des ICSID-Übereinkommens, Der Verwaltungsrat hat folgende Hauptaufgaben:
- Annahme der Verwaltungs- und Finanzvorschriften des Zentrums;
- Annahme der Geschäftsordnung für die Einleitung von Schlichtungs- und Schiedsverfahren;
- Annahme der Geschäftsordnung für Schlichtungs- und Schiedsverfahren;
- Genehmigung einer Vereinbarung mit der Weltbank über die Nutzung der administrativen Einrichtungen und Dienstleistungen der Bank;
- Festlegung der Dienstbedingungen des Generalsekretärs und eines stellvertretenden Generalsekretärs;
- Verabschiedung des Jahresbudgets für Einnahmen und Ausgaben des Zentrums; und
- Genehmigung des Jahresberichts über den Betrieb des Zentrums.
B.. Das ICSID-Sekretariat
Das ICSID-Sekretariat stellt die Verwaltung der täglichen Aktivitäten des ICSID sicher. Das Sekretariat ist zur Zeit zusammengesetzt aus dem Generalsekretär, Frau. Meg Freeman, zwei stellvertretende Generalsekretäre, Herr. Gonzalo Flores und Frau. Martina Polasek, mehrere Rechtsberater, Rechtsberater, Rechtsassistenten, Paralegals, Mitarbeiter der Finanz- und allgemeinen Verwaltung sowie des Front Office.
Der Generalsekretär und die stellvertretenden Generalsekretäre werden vom Verwaltungsrat gewählt. “mit einer Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder nach Ernennung des Vorsitzenden”[37] für eine verlängerbare Laufzeit von sechs Jahren. Gemäß Artikel 11 des ICSID-Übereinkommens, Der Generalsekretär ist dergesetzlicher Vertreter und Hauptbeauftragter des Zentrums und verantwortlich für dessen Verwaltung”.[38] Der Generalsekretär fungiert auch als Registrar des Zentrums.[39]
C.. Die Panels
Die ICSID besteht aus zwei Panels[40] – das Schiedsgericht und das Schlichtungsgremium - bestehend aus qualifizierten Personen für ein erneuerbares sechsjähriges Mandat.[41]
In Übereinstimmung mit Artikel 13 des ICSID-Übereinkommens, Jeder Mitgliedstaat kann vier Personen für das Vermittlungsgremium oder das Schiedsgericht benennen. Die von den Mitgliedstaaten benannten Personen können, muss aber nicht, seien ihre Staatsangehörigen.[42] Im Gegenzug, Der Vorsitzende kann für jedes Gremium insgesamt zehn Personen mit unterschiedlichen Nationalitäten benennen.[43]
Die Mitglieder der Panels stehen auch für die Ernennung zu Schiedsgerichten zur Verfügung, Vermittlungskommissionen oder zu Ausschüsse.
ICSID-Schiedsregeln
ICSID-Schiedsregeln und der ICSID-Regeln für zusätzliche Einrichtungen haben mehrere Änderungen erfahren (siehe die ICSID-Schiedsregeln).
jedoch, Zusätzliche Bemerkungen zu den aktuellen Änderungen der ICSID-Schiedsregeln sind angebracht. Der Änderungsprozess begann im Oktober 2016. Während der 50th Jahrestagung des Verwaltungsrates, Die Mitgliedstaaten wurden eingeladen, „mögliche Regeländerungen berücksichtigen.”[44] Folglich, Es folgten vier Arbeitspapiere 3 August 2018,[45] 15 März 2019,[46] 16 August 2019[47] und 28 Februar 2020,[48] mit öffentlichen Kommentaren
Der aktuelle Änderungsvorschlag legt einen Schwerpunkt, unter anderem, über die Kostenwirksamkeit von Verfahren, elektronische Methoden zur Einreichung von Dokumenten und die Verpflichtung, das Vorhandensein von Drittmitteln offenzulegen, um Interessenkonflikte zu vermeiden (sehen Drittmittel im Rahmen von ICSID-Änderungen).
[1] ICSID-Übereinkommen, Artikel 1(1).
[2] ICSID-Übereinkommen, Artikel 68(2).
[3] ICSID-Übereinkommen, Artikel 2.
[4] ICSID-Übereinkommen, Artikel 1(2).
[5] Geschichte des ICSID-Übereinkommens, Dokumente über den Ursprung und die Formulierung des Übereinkommens zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten zwischen Staaten und Staatsangehörigen anderer Staaten, Band II-1, Doc No.. 1, für. 1.
[6] Geschichte des ICSID-Übereinkommens, Dokumente über den Ursprung und die Formulierung des Übereinkommens zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten zwischen Staaten und Staatsangehörigen anderer Staaten, Band II-1, Doc No.. 1, für. 3(ein).
[7] Geschichte des ICSID-Übereinkommens, Dokumente über den Ursprung und die Formulierung des Übereinkommens zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten zwischen Staaten und Staatsangehörigen anderer Staaten, Band II-1, Doc No.. 1, für. 3(B).
[8] Geschichte des ICSID-Übereinkommens, Dokumente über den Ursprung und die Formulierung des Übereinkommens zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten zwischen Staaten und Staatsangehörigen anderer Staaten, Band II-1, Doc No.. 1, für. 3(C).
[9] Geschichte des ICSID-Übereinkommens, Dokumente über den Ursprung und die Formulierung des Übereinkommens zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten zwischen Staaten und Staatsangehörigen anderer Staaten, Band II-1, Doc No.. 1, für. 3(D).
[10] Geschichte des ICSID-Übereinkommens, Dokumente über den Ursprung und die Formulierung des Übereinkommens zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten zwischen Staaten und Staatsangehörigen anderer Staaten, Band II-1, Doc No.. 2, P. 3.
[11] Geschichte des ICSID-Übereinkommens, Dokumente über den Ursprung und die Formulierung des Übereinkommens zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten zwischen Staaten und Staatsangehörigen anderer Staaten, Band II-1, Doc No.. 6, pp. 19-46.
[12] Geschichte des ICSID-Übereinkommens, Dokumente über den Ursprung und die Formulierung des Übereinkommens zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten zwischen Staaten und Staatsangehörigen anderer Staaten, Band II-1, Doc No.. 6, P. 21.
[13] Geschichte des ICSID-Übereinkommens, Dokumente über den Ursprung und die Formulierung des Übereinkommens zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten zwischen Staaten und Staatsangehörigen anderer Staaten, Band II-1, Doc No.. 6, P. 25.
[14] Geschichte des ICSID-Übereinkommens, Dokumente über den Ursprung und die Formulierung des Übereinkommens zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten zwischen Staaten und Staatsangehörigen anderer Staaten, Band II-1, Doc No.. 6, P. 33.
[15] Geschichte des ICSID-Übereinkommens, Dokumente über den Ursprung und die Formulierung des Übereinkommens zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten zwischen Staaten und Staatsangehörigen anderer Staaten, Band II-1, Doc No.. 6, P. 34.
[16] Geschichte des ICSID-Übereinkommens, Dokumente über den Ursprung und die Formulierung des Übereinkommens zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten zwischen Staaten und Staatsangehörigen anderer Staaten, Band II-1, Doc No.. 21, pp. 133-174.
[17] Geschichte des ICSID-Übereinkommens, Dokumente über den Ursprung und die Formulierung des Übereinkommens zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten zwischen Staaten und Staatsangehörigen anderer Staaten, Band II-1, Doc No.. 21, P. 148.
[18] Geschichte des ICSID-Übereinkommens, Dokumente über den Ursprung und die Formulierung des Übereinkommens zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten zwischen Staaten und Staatsangehörigen anderer Staaten, Band II-1, Doc No.. 21, Kommentar (Kategorie der Streitigkeiten), P. 149.
[19] Geschichte des ICSID-Übereinkommens, Dokumente über den Ursprung und die Formulierung des Übereinkommens zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten zwischen Staaten und Staatsangehörigen anderer Staaten, Band II-1, Docs Our. 25-26, pp. 236-298.
[20] Geschichte des ICSID-Übereinkommens, Dokumente über den Ursprung und die Formulierung des Übereinkommens zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten zwischen Staaten und Staatsangehörigen anderer Staaten, Band II-1, Docs Our. 27-28, pp. 298-367.
[21] Geschichte des ICSID-Übereinkommens, Dokumente über den Ursprung und die Formulierung des Übereinkommens zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten zwischen Staaten und Staatsangehörigen anderer Staaten, Band II-1, Docs Our. 29-30, pp. 367-458.
[22] Geschichte des ICSID-Übereinkommens, Dokumente über den Ursprung und die Formulierung des Übereinkommens zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten zwischen Staaten und Staatsangehörigen anderer Staaten, Band II-1, Doc No.. 31, pp. 458-554.
[23] Geschichte des ICSID-Übereinkommens, Dokumente über den Ursprung und die Formulierung des Übereinkommens zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten zwischen Staaten und Staatsangehörigen anderer Staaten, Band II-1, Doc No.. 33, pp. 557-585.
[24] Geschichte des ICSID-Übereinkommens, Dokumente über den Ursprung und die Formulierung des Übereinkommens zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten zwischen Staaten und Staatsangehörigen anderer Staaten, Band II-1, Doc No.. 37, P. 605.
[25] Geschichte des ICSID-Übereinkommens, Dokumente über den Ursprung und die Formulierung des Übereinkommens zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten zwischen Staaten und Staatsangehörigen anderer Staaten, Band II-1, Doc No.. 41, P. 608.
[26] Geschichte des ICSID-Übereinkommens, Dokumente über den Ursprung und die Formulierung des Übereinkommens zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten zwischen Staaten und Staatsangehörigen anderer Staaten, Band II-1, Doc No.. 43, pp. 610-645.
[27] Geschichte des ICSID-Übereinkommens, Dokumente über den Ursprung und die Formulierung des Übereinkommens zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten zwischen Staaten und Staatsangehörigen anderer Staaten, Band II-1, Doc No.. 43, P. 623.
[28] Geschichte des ICSID-Übereinkommens, Dokumente über den Ursprung und die Formulierung des Übereinkommens zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten zwischen Staaten und Staatsangehörigen anderer Staaten, Band II-1, Doc No.. 43, pp. 623-624.
[29] Geschichte des ICSID-Übereinkommens, Dokumente über den Ursprung und die Formulierung des Übereinkommens zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten zwischen Staaten und Staatsangehörigen anderer Staaten, Band II-2, Docs Our. 44-122, pp. 647-910.
[30] Geschichte des ICSID-Übereinkommens, Dokumente über den Ursprung und die Formulierung des Übereinkommens zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten zwischen Staaten und Staatsangehörigen anderer Staaten, Band II-2, Doc No.. 123, pp. 911-934.
[31] Geschichte des ICSID-Übereinkommens, Dokumente über den Ursprung und die Formulierung des Übereinkommens zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten zwischen Staaten und Staatsangehörigen anderer Staaten, Band II-2, Doc No.. 123, P. 919.
[32] Geschichte des ICSID-Übereinkommens, Dokumente über den Ursprung und die Formulierung des Übereinkommens zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten zwischen Staaten und Staatsangehörigen anderer Staaten, Band II-2, Doc No.. 123, P. 919.
[33] ICSID-Übereinkommen, Artikel 4(1).
[34] ICSID-Übereinkommen, Artikel 5.
[35] ICSID-Übereinkommen, Artikel 8.
[36] ICSID-Übereinkommen, Artikel 21(ein).
[37] ICSID-Übereinkommen, Artikel 10 (1).
[38] ICSID-Übereinkommen, Artikel 11.
[39] ICSID-Übereinkommen, Artikel 11.
[40] ICSID-Übereinkommen, Artikel 12.
[41] ICSID-Übereinkommen, Artikel 15.
[42] ICSID-Übereinkommen, Artikel 13.
[43] ICSID-Übereinkommen, Artikel 13.
[44] 50th Jahrestagung des ICSID-Verwaltungsrates, Pressemitteilung vom 7 Oktober 2016.
[45] Regeländerungsprojekt - Mitgliedstaat & Öffentliche Kommentare zum Arbeitspapier # 1 datiert 3 August 2018.
[46] Regeländerungsprojekt - Mitgliedstaat & Öffentliche Kommentare zum Arbeitspapier # 2 datiert 15 März 2019.
[47] Vorschläge zur Änderung der ICSID-Regeln, August 2019.
[48] Vorschläge zur Änderung der ICSID-Regeln, Februar 2020.