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ICSID-Schiedsgerichtsbarkeit: Die Disqualifikation des Schiedsgerichts schlägt fehl

10/02/2017 durch Internationale Schiedsgerichtsbarkeit

Disqualifikation des SchiedsgerichtsIm Rahmen der ICSID-Schiedsgerichtsbarkeit BSG Resources Limited und andere v. Republik Guinea, über eine Bergbaukonzession, Eine Disqualifikation eines Schiedsgerichts gegen ein ganzes Schiedsgericht ist gescheitert.

Der ICSID-Verwaltungsrat lehnte einen Antrag auf Disqualifikation des gesamten Schiedsgerichts durch Ansprecher ab, die auf einer nachteiligen Verfahrensentscheidung eines Schiedsgerichts beruhte, das sich aus Frau Dr.. Gabrielle Kaufmann-Kohler, Herr. Albert Jan van den Berg und Mr.. Pierre Mayer.

Genauer, bei Anfragen zur Dokumentenproduktion, Der Beschwerdegegner hat bestimmte Dokumente, die angeblich in seinem Besitz sind, nicht vorgelegt. Trotz der Proteste der Ansprecher, Das Schiedsgericht erklärte: „Die Verfolgung dieser Fragen der Dokumentenproduktion in dieser Phase des Verfahrens wird keinen bedeutenden Beitrag zur Beilegung dieses Streits leisten”.

Die Antragsteller machten geltend, dass das Schiedsgericht nicht unparteiisch gehandelt habe, indem ein zentrales Thema des Streits vorweggenommen wird, nämlich die Rechtmäßigkeit ihrer Bergbaurechte, als es erklärte, dass Dokumente im Zusammenhang mit dem Thema irrelevant seien.

zusätzlich, Sie machten geltend, dass das Schiedsgericht gegenüber dem Staat positiv gehandelt habe, indem es das Zurückhalten von Dokumenten ignoriert habe, und dass sie die Prozessrechte der Anleger verletzt hätten, indem sie ihnen die Chance verweigern, ihren Fall zu beweisen.

Der rechtliche Rahmen für die Disqualifikation von Schiedsrichtern während ICSID-Schiedsverfahren besteht aus Artikeln 57 und 14 des ICSID-Übereinkommens, zusammen mit der ICSID-Schiedsregel 9. Artikel 57 erfordert, dass es ein “ManifestMangel an den in Artikel beschriebenen Eigenschaften 14. Der Verwaltungsrat akzeptierte, dass dies „meint „offensichtlich “oder„ offensichtlich “, und dass es sich um die Leichtigkeit handelt, mit der der angebliche Mangel an erforderlichen Qualitäten wahrgenommen werden kann. “. Nach der richtigen Auslegung des Artikels 14, Dabei werden die entsprechenden Übersetzungen des ICSID-Übereinkommens in Spanisch und Englisch berücksichtigt, Schiedsrichter müssen sowohl unparteiisch als auch unabhängig sein. Unparteilichkeit bedeutet Objektivität oder mangelnde Voreingenommenheit gegenüber Parteien, und Unabhängigkeit der Mangel an externer Kontrolle.

Gemäß ICSID-Schiedsregel 9, da sich der Antrag auf die Gesamtheit des Schiedsgerichts bezog, Die Herausforderung wurde vom ICSID-Verwaltungsrat geprüft, die die Frage stellte, was ein objektiver Dritter vernünftigerweise annehmen würde, nach Überprüfung der Umstände des Verhaltens der Schiedsrichter.

Die Tatsache, dass das Schiedsgericht die Ansprecher ermutigte, die Dokumentenanträge in späteren Phasen weiter zu erörtern, sowie der ausdrückliche Vorbehalt, negative Schlussfolgerungen gegen den Staat zu ziehen, überzeugte den Verwaltungsrat davon, dass die Schiedsrichter die Angelegenheit nicht vorweggenommen oder gegen das ordnungsgemäße Verfahren verstoßen hatten. Eine bloße nachteilige Verfahrensentscheidung des Schiedsgerichts konnte nicht, es begründete, einen objektiven Dritten vernünftigerweise von einem offensichtlichen Mangel an den nach dem Übereinkommen geforderten Eigenschaften zu überzeugen.

Auf den ersten Blick, Es mag den Anschein haben, dass diese Entscheidung es einem Vertragsstaat ermöglichte, wesentliche Dokumente zurückzuhalten. jedoch, Die ICSID muss bei solchen Herausforderungen gegen Schiedsrichter zu Recht andere Faktoren berücksichtigen. Eine Feststellung der Disqualifikation aufgrund einer nachteiligen Verfahrensentscheidung, und es fehlen andere Hinweise auf eineoffensichtlicher Mangel an Artikel 14 Qualitäten “, könnte Gefahren des Prozessmissbrauchs mit sich bringen, indem es allen unzufriedenen Parteien ermöglicht wird, Schiedsrichter nach nachteiligen Verfahrensanweisungen herauszufordern, Verzögerungen verursachen und die Qualität von ICSID-Schiedsverfahren untergraben.

  • Anastasia Choromidou, Aceris Law SARL

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