Es ist nicht einfach, Drittmittel für internationale Schiedsverfahren zu erhalten. Aceris Law LLC hat hier bereits über das Problem geschrieben. Bei der Suche nach Drittmitteln, Potenziellen Rechtsstreitigen fehlen häufig Informationen über die Anforderungen und das Wissen darüber, was für eine erfolgreiche Finanzierung eines Schiedsverfahrens erforderlich ist. Durch Zusammenstellen der folgenden Liste, wir hoffen das zu entmystifizieren […]
Offenlegung von Drittmitteln in internationalen Schiedsverfahren
Die Offenlegung von Drittmitteln wird in internationalen Schiedsverfahren immer häufiger. Das ist vernünftig, Die Tatsache, dass ein externer Einfluss auf den Fall besteht, beeinflusst den Entscheidungsprozess und wirkt sich auf Themen wie Transparenz aus, Unparteilichkeit, Unabhängigkeit und Interessenkonflikte. Zum Beispiel, wenn ein Drittmittelgeber einen Interessenkonflikt hat […]
Kosten der Investitionsschiedsgerichtsbarkeit: UNCITRAL, ICSID-Verfahren und Drittmittel
Partykosten in der Investitionsschiedsgerichtsbarkeit In einem kürzlich erschienenen Artikel von Global Arbitration Review, die zweite Ausgabe[1]Eine kürzlich durchgeführte empirische Studie zeigt, dass die Kosten für Investitionsschiedsverfahren leider wieder steigen. Schon seit 2013, Die durchschnittlichen Partykosten betrugen massive USD 7.41 Millionen für Antragsteller und USD 5.19 Millionen für die Befragten. Vorher, Kosten […]
Internationale Schiedsgerichtsbarkeit und Menschenrechte - Igor Boyko v. Ukraine
Die Frage der Konsolidierung zwischen internationaler Schiedsgerichtsbarkeit und Menschenrechten war schon immer Gegenstand von Kontroversen und Lehrdebatten[1]. Ein Grund für diese Kontroversen liegt in der Tatsache, dass das Menschenrechts- und das Investmentrecht unterschiedliche Ziele verfolgen. Wie von J.. Paulson, während der erste "Deal[S] mit Rechten von Personen, die unveräußerlich sind, ob oder […]
Vorläufige Maßnahmen in der internationalen Investitionsschiedsgerichtsbarkeit - Inwieweit sind sie verbindlich und durchsetzbar??
Die Befugnis von Schiedsgerichten, vorläufige oder vorläufige Maßnahmen in der internationalen Investitionsschiedsgerichtsbarkeit zu gewähren, ist heute unbestritten und entspricht der derzeitigen Praxis[1]. Diese "inhärente Kraft"[2] von Schiedsgerichten ist in mehreren Investitionsschiedsgerichten enthalten, wie Artikel 47 des ICSID-Übereinkommens, Artikel 39 der ICSID-Schiedsregeln, Artikel 26 der UNCITRAL Arbitration Rules und Artikel 1134 des […]