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Myanmar wird der 149. Vertragsstaat des New Yorker Übereinkommens

07/05/2013 durch Internationale Schiedsgerichtsbarkeit

Ich freue mich, Ihnen mitteilen zu können, dass Myanmar, die allmählich wieder in die internationale Gemeinschaft eingetreten ist, hat seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche hinterlegt. Mit einem vorbehaltlosen Beitritt, Myanmar wird der 149. Vertragsstaat des Konvents, das überspannt alle großen Industrieländer der Welt.

Das 1958 Das New Yorker Übereinkommen tritt im Juli in Bezug auf Myanmar in Kraft 15, 2013, Danach kann das Schiedsverfahren weitaus freier eingesetzt werden, Gewährleistung zusätzlicher Sicherheit für Transaktionen in Bezug auf Myanmar. Die UNCITRAL-Website enthält die Liste der Länder, die an die UNCITRAL gebunden sind 1958 New Yorker Übereinkommen durch Ratifizierung, Beitritt oder Nachfolge:

https://uncitral.org/uncitral/de/uncitral_texts/arbitration/NYConvention_status.html

Weitere Informationen zur internationalen Schiedsgerichtsbarkeit in Myanmar im Rahmen des derzeitigen Schiedsgerichtsregimes, Bitte klicken Sie hier:

William Kirtleys IAA-Tools – Schiedsgerichtsbarkeit in Myanmar (Altes Regime)

Mit freundlichen Grüßen,
– William Kirtley

Abgelegt unter: Schiedsinformationen, Schiedsregeln, Armenien Schiedsgerichtsbarkeit, Belarus Schiedsgerichtsbarkeit, Belgien Schiedsgerichtsbarkeit, Vollstreckung des Schiedsspruchs, Schiedsgerichtsbarkeit in Myanmar, New Yorker Konvention, UNCITRAL Arbitration

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