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Der Leitfaden des Sekretariats zur ICC-Schiedsgerichtsbarkeit (2012)

09/08/2013 durch Internationale Schiedsgerichtsbarkeit

Jason Fry, Simon Grünberg, Francesca Mazza

DER LEITFADEN DES SEKRETARIATS ZUR ICC-SCHIEDSVERFAHREN

Ein praktischer Kommentar zum 2012 ICC Schiedsregeln von der
Sekretariat des Internationalen Schiedsgerichts des IStGH
Mit der Unterstützung von Benjamin Moss

Inhalt

Vorwort

Vorwort

Kapitel 1: Einführung
Kapitel 2: Eine schrittweise Übersicht über das ICC-Schiedsverfahren
Kapitel 3: Kommentar zum 2012 Regeln
Artikel 1: Internationales Schiedsgericht
Artikel 2: Definitionen
Artikel 3: Einführung in schriftliche Mitteilungen und Mitteilungen sowie Fristen in ICC
Schiedsverfahren
Artikel 3(1): Schriftliche Mitteilungen oder Mitteilungen von Parteien und Schiedsgerichten
Artikel 3(2): Mitteilungen oder Mitteilungen des Sekretariats oder von Schiedsgerichten
Artikel 3(3): Datum, an dem eine Benachrichtigung oder Mitteilung als erfolgt gilt
Artikel 3(4): Berechnung der Fristen
Artikel 4: Antrag auf Schiedsgerichtsbarkeit
Artikel 5: Beantwortung des Antrags auf Schiedsgerichtsbarkeit und Einreichung von Gegenansprüchen
Artikel 6(1): Anwendbare Version der Regeln
Artikel 6(2): Verwaltung aller ICC-Schiedsverfahren durch den Gerichtshof
Artikel 6(3): Überprüfung durch den Generalsekretär vor Anwendung des Artikels 6(4)
Artikel 6(4): Anscheinsentscheidungen des Gerichtshofs über das Bestehen eines Schiedsverfahrens
Zustimmung
Artikel 6(5): Entscheidungen über die Zuständigkeit des Schiedsgerichts
Artikel 6(6): Entscheidungen staatlicher Gerichte über das Bestehen einer Schiedsvereinbarung
nach einem negativen Artikel 6(4) Entscheidung
Artikel 6(7): Wiedereinführung von Ansprüchen in andere Verfahren
Artikel 6(8): Versäumnis einer Partei, an einem Schiedsverfahren teilzunehmen
Artikel 6(9): Trennbarkeit der Schiedsvereinbarung
Artikel 7–10: Mehrere Parteien, Mehrfachverträge und Konsolidierung
Artikel 7: Beitritt weiterer Parteien
Artikel 8: Ansprüche zwischen mehreren Parteien
Artikel 9: Mehrere Verträge
Artikel 10: Konsolidierung von Schiedsverfahren
Artikel 11–15: Definition der für die Verfassung des Schiedsgerichts relevanten Terminologie
und der Ersatz von Schiedsrichtern
Artikel 11(1): Unparteilichkeit und Unabhängigkeit
Artikel 11(2): Annahmeerklärung, Verfügbarkeit, Unparteilichkeit und Unabhängigkeit
Artikel 11(3): Laufende Offenlegungspflicht
Artikel 11(4): Endgültigkeit und Nichtmitteilung der Gründe für Entscheidungen des Gerichtshofs über die
Verfassung des Schiedsgerichts
Artikel 11(5): Verpflichtung der Schiedsrichter, die Regeln einzuhalten
Artikel 11(6): Vorrang von Parteivereinbarungen über die Verfassung des Schiedsgerichts
Artikel 12: Überblick über die Zusammensetzung des Schiedsgerichts nach den Regeln
Artikel 12(1): Anzahl der Schiedsrichter
Artikel 12(2): Bestimmung der Anzahl der Schiedsrichter
Artikel 12(3): Einzelschiedsrichter
Artikel 12(4): Auswahl von Mitschiedsrichtern für ein dreiköpfiges Tribunal
Artikel 12(5): Auswahl des Präsidenten des Schiedsgerichts
Artikel 12(6)–12(8): Dreiköpfige Schiedsgerichte in Mehrparteien-Schiedsverfahren
Artikel 12(6): Gemeinsame Ernennung eines Mitschiedsrichters
Artikel 12(7): Beteiligung weiterer Parteien an der Ernennung von Mitschiedsrichtern
Artikel 12(8): Alternative Methode zur Bildung eines dreiköpfigen Schiedsgerichts
Artikel 13(1): Faktoren, die bei der Bestätigung oder Ernennung von Schiedsrichtern zu berücksichtigen sind
Artikel 13(2): Bestätigung durch den Generalsekretär
Artikel 13(3): Ernennung von Schiedsrichtern
Artikel 13(4): Direkte Ernennung von Schiedsrichtern
Artikel 13(5): Staatsangehörigkeit des Präsidenten des Schiedsgerichts
Artikel 14(1): Herausforderungen gegen Schiedsrichter
Artikel 14(2): 30-Tage-Frist für die Zulässigkeit von Herausforderungen
Artikel 14(3): Kommentare zu einer Herausforderung
Artikel 15(1): Umstände, die zum Ersatz führen
Artikel 15(2): Ersetzung auf Initiative des Hofes
Artikel 15(3): Recht der Parteien und Schiedsrichter, sich zur Anwendung des Artikels zu äußern 15(2)
Artikel 15(4): Verfahren zur Auswahl des Ersatzschiedsrichters
Artikel 15(5): Abgeschnittene Schiedsgerichte
Artikel 16: Übermittlung der Akte an das Schiedsgericht
Artikel 17: Autoritätsnachweis
Artikel 18(1): Ort des Schiedsverfahrens
Artikel 18(2): Ort der Anhörungen und Sitzungen
Artikel 18(3): Ort der Beratungen
Artikel 19: Verfahrensregeln
Artikel 20: Sprache des Schiedsverfahrens
Artikel 21(1)−21(3): Überblick über die Rechtsprechung
Artikel 21(1): Anwendbare Rechtsregeln
Artikel 21(2): Vertragsbestimmungen und Handelsnutzungen
Artikel 21(3): Liebenswürdiger Komponist, Wie auch das Wohl der
Artikel 22(1) und 22(2): Effektives Fallmanagement
Artikel 22(3): Bestellungen und andere Maßnahmen in Bezug auf die Vertraulichkeit
Artikel 22(4): Faire und unparteiische Behandlung
Artikel 22(5): Einhaltung von Anordnungen des Schiedsgerichts
Artikel 23(1): Leistungsbeschreibung
Artikel 23(2): Unterzeichnung der Leistungsbeschreibung
Artikel 23(3): Gerichtliche Genehmigung der Leistungsbeschreibung
Artikel 23(4): Neue Ansprüche nach dem Mandat
Artikel 24(1): Fallmanagement-Konferenz
Artikel 24(2): Verfahrenszeitplan
Artikel 24(3): Fortsetzung des Fallmanagements
Artikel 24(4): Durchführung der Fallmanagementkonferenz
Artikel 25(1): Feststellung des Sachverhalts
Artikel 25(2): Anhörungen
Artikel 25(3): Anhörung von Zeugen und Experten
Artikel 25(4): Vom Schiedsgericht ernannte Sachverständige
Artikel 25(5): Einberufung von Parteien für zusätzliche Beweise
Artikel 25(6): Verfahren ohne Anhörung
Artikel 26(1): Einberufung von Parteien zu einer Anhörung
Artikel 26(2): Abwesenheit einer Partei in der mündlichen Verhandlung
Artikel 26(3): Die Kontrolle des Schiedsgerichts über die Anhörung
Artikel 26(4): Teilnahme an Anhörungen ordnungsgemäß bevollmächtigter Vertreter und Berater
Artikel 27: Abschluss des Verfahrens und Termin für die Einreichung der Entwürfe
Artikel 28(1): Vom Schiedsgericht angeordnete konservatorische und vorläufige Maßnahmen
Artikel 28(2): Von den Justizbehörden angeordnete konservatorische und vorläufige Maßnahmen
Artikel 29: Einführung in das Notfallschiedsverfahren
Artikel 29(1): Notfallmaßnahmen beantragen
Artikel 29(2): Form der Nothilfe
Artikel 29(3) und 29(4): Auswirkung des Notschiedsgerichtsverfahrens auf das Schiedsverfahren
Befugnisse des Tribunals
Artikel 29(5) und 29(6): Geltungsbereich der Bestimmungen für Notschiedsrichter
Artikel 29(7): Auswirkung des Schiedsverfahrens auf andere Suchmethoden
dringende vorläufige oder konservatorische Maßnahmen
Artikel 30(1): Frist für die Vergabe der endgültigen Auszeichnung
Artikel 30(2): Verlängerung der Frist für die Vergabe der endgültigen Auszeichnung
Artikel 31(1): Herstellung der Auszeichnung
Artikel 31(2): Argumentation
Artikel 31(3): Datum und Ort der Auszeichnung
Artikel 32: Vergabe mit Zustimmung
Artikel 33: Prüfung des Schiedsspruchs durch den Gerichtshof
Artikel 34: Einführung in die Durchsetzung von ICC-Auszeichnungen
Artikel 34(1): Benachrichtigung der Parteien über den Preis
Artikel 34(2): Beglaubigte Kopien von Auszeichnungen
Artikel 34(3): Verzicht der Parteien auf jede andere Form der Bekanntgabe des Schiedsspruchs
Artikel 34(4): Archivierung von Originalen von Auszeichnungen
Artikel 34(5): Unterstützung bei der Anerkennung und / oder Durchsetzung von Auszeichnungen
Artikel 34(6): Verbindliche Wirkung des Preises auf Parteien
Artikel 35(1): Korrektur auf Initiative des Schiedsgerichts
Artikel 35(2): Antrag einer Partei auf Berichtigung oder Auslegung eines Schiedsspruchs
Artikel 35(3): Entscheidungen zur Korrektur oder Auslegung
Artikel 35(4): Erlass einer Auszeichnung
Artikel 36 und 37: Einführung in das Kostensystem des ICC
Artikel 36(1): Vorläufiger Vorschuss
Artikel 36(2): Kostenvorschuss
Artikel 36(3): Separate Kostenvorschüsse
Artikel 36(4): Kostenvorteile bei Mehrparteien-Schiedsverfahren
Artikel 36(5): Anpassung des Vorschusses auf Kosten und Ersatz
Artikel 36(6): Als Rücktritt von Ansprüchen nach Nichtzahlung gilt
Artikel 36(7): Aufrechnungen bei der Berechnung von Kostenvorschüssen
Artikel 37(1): Kosten des Schiedsverfahrens
Artikel 37(1) und 37(2): Die Kostenentscheidungen des Hofes
Artikel 37(1) und 37(3)−37(5): Die Kostenentscheidungen des Schiedsgerichts
Artikel 37(6): Kostenentscheidungen nach Beendigung des Schiedsverfahrens
Artikel 38(1): Geänderte Fristen
Artikel 38(2): Verlängerung geänderter Fristen
Artikel 39: Verzicht
Artikel 40: Haftungsbeschränkung
Artikel 41: Allgemeine Regel
Kapitel 4: Andere ICC Dispute Resolution Services
Kapitel 5: ICC-Streitbeilegungsklauseln
Kapitel 6: Vergleichstabelle, 1998/2012 Regeln
Kapitel 7: ICC-Schiedsregeln, in Kraft ab 1 Januar 2012
Tabellenverzeichnis
Allgemeiner Index

Vorwort

Die neueste Version der ICC-Schiedsregeln - die 2012 Regeln - ist das Ergebnis von
eine der umfangreichsten, Beratungsübungen, die jemals vom IStGH durchgeführt wurden. EIN
Entscheidung zur Überprüfung und Überarbeitung der hoch angesehenen 1998 Die Regeln wurden vom IStGH übernommen
Schiedskommission im Oktober 2008. In den folgenden Monaten, Mitglieder
der Kommission und der von der Kommission eingesetzten Task Force, zusammen mit
Mitglieder der internationalen Schiedsgemeinschaft insgesamt, reichte eine sehr
beträchtliche Anzahl von Kommentaren und Vorschlägen für Änderungen am Drafting Sub-
Ausschuss mit der Erstellung eines Entwurfs der neuen Regeln beauftragt.
Kommissionsvorsitzender Peter Wolrich, WHO, mit Michael Bühler und Laurie Craig,
Vorsitzender des Unterausschusses für Redaktion, erklärt die Entstehung der neuen Regeln in einigen
Detail in seinem Vorwort zu diesem Buch. Es ist richtig, jedoch, dass ich, zu, Bestätigen Sie die
Beitrag zum erfolgreichen Abschluss dieser Übung von so vielen Personen,
einschließlich Inhouse-Beratung, deren Ansichten wurden weithin geworben, und die Mitglieder
der parallelen Task Force unter Berücksichtigung der neuen Regeln aus Sicht des Staates
Parteien unter dem fähigen Vorsitz von Eduardo Silva Romero und Peter Goldsmith.
Solche umfassenden Konsultationen und die daraus resultierenden Änderungen spiegelten sich wider
In den neuen Regeln wird gezeigt, inwieweit der IStGH die
Ansichten der Benutzer seiner Regeln.
Das 2012 Die Regeln bleiben dem redaktionellen Ethos früherer Ausgaben der Regeln treu.
Aus Gründen der Veränderung wurde nichts geändert. Solche Veränderungen und Innovationen
wie gemacht wurden, spiegeln die dramatische Entwicklung in der Art und Umfang der
Nutzerbasis und -praxis des Gerichts in den vierzehn Jahren seit der Verkündung des
1998 Regeln, nicht zuletzt die Explosion der Zahl der Mehrparteienstreitigkeiten
(vor allem aus Lateinamerika), die allgegenwärtige Nutzung elektronischer Medien und
Kommunikationsmittel, und zunehmender Druck auf Schiedsrichter und Institutionen
gleichermaßen, um sicherzustellen, dass Zeit- und Kostenbeschränkungen eingehalten werden.
Zu den Anforderungen der Benutzer gehörten Zusicherungen hinsichtlich der Verfügbarkeit von Schiedsrichtern; früh
Klärung der Art und Grundlage der Ansprüche; die Fähigkeit, einen Notfall in Anspruch zu nehmen
Schiedsverfahren; und mehr Sicherheit, wann eine Auszeichnung erwartet werden könnte
nach Abschluss einer Anhörung und Einreichung von Schriftsätzen nach der Anhörung. Zum großen Teil,
Diese Forderungen wurden in den neuen Artikeln erfüllt 4(3), Unterabsätze (C) und (D);
11(2); 29; und 27, Unterabsatz (B). Mehrparteienstreitigkeiten sind Gegenstand von
Artikel 7–10 der 2012 Regeln, eine Gruppe von Bestimmungen, die eine der
Hauptinnovationen der neuen Regeln.
Vii

Traditionell hat der IStGH gelegt, und liegt weiter, großer Wert auf die Fähigkeit von
Die Parteien des ICC-Schiedsverfahrens vereinbaren wesentliche Elemente des Verfahrens
anwendbar auf "ihre" Schiedsgerichtsbarkeit und ihre Erwartung, dass solche Vereinbarungen sein werden
respektierte. Im Gegenzug, Es ist zu hoffen, dass die Parteien das voll ausnutzen
Gelegenheit, eine aktive Rolle bei der Gestaltung des Schiedsverfahrens zu spielen
Artikel 24 und, speziell, Artikel 24(4), der neuen Regeln lädt sie dazu ein.
Die Bedeutung dieses Elements der direkten Beteiligung der Partei kann nicht genug betont werden.
Der Führer, das führt den Leser durch die 2012 Regeln von Anfang bis Ende, werden
ein unverzichtbares Nachschlagewerk für alle an der ICC-Schiedsgerichtsbarkeit Beteiligten sein, ob
Sie sind neu in solchen Verfahren oder „alte Hasen“., und ob sie das tun als
eine Feier, Anwalt oder Schiedsrichter. Während 2012 Regeln waren bereits das Thema
von zahlreichen Kommentaren, Keiner könnte ein so maßgeblicher Leitfaden sein wie der, der
Jason Fry, Simon Greenberg und Francesca Mazza haben zusammengestellt.
Alle drei Autoren waren nicht nur eng an der Ausarbeitung der neuen Regeln beteiligt,
aber als drei der damals höchsten Mitglieder des Sekretariats, ihr Wissen
der Praktiken des Gerichtshofs und des Sekretariats ist konkurrenzlos. Alle drei Autoren haben
beaufsichtigte auch die Überarbeitung aller Standardbriefe des Sekretariats und anderer
Verwaltungsdokumentation, um ihre Kompatibilität mit den Bestimmungen von sicherzustellen
die neuen Regeln - eine entmutigende Aufgabe für sich. Es gibt einfach niemanden, der besser dafür qualifiziert ist
bieten einen detaillierten Überblick über die neuen Regeln und deren Funktionsweise. Zum Zeitpunkt von
Veröffentlichung, Alle drei Autoren haben neue Stellen außerhalb des ICC oder
im Begriff sein, dies zu tun. Dieser letzte Beitrag ihrerseits zur Arbeit der
Gericht und Sekretariat stehen im Einklang mit den Qualitäten der Exzellenz und des Engagements
das war das Markenzeichen ihrer Arbeit während des ICC und für welche, im Auftrag
des ICC Court, Ich bedanke mich und danke aufrichtig.
John Beechey
Präsident
ICC Internationaler Schiedsgerichtshof

Vorwort
Der Leitfaden, den Sie vor sich haben, soll Ihnen einen detaillierten Überblick geben
Präsentation und Analyse der neuen ICC-Schiedsregeln ab 1 Januar
2012. Dieser Leitfaden bietet den großen Vorteil, dass Sie Einblicke in die Regeln von erhalten
die Perspektive des Sekretariats des Internationalen Schiedsgerichtshofs des IStGH, und
Die Autoren waren aktive Teilnehmer an der Ausarbeitung der neuen Regeln. Durch
Einführung in diese unschätzbare Ressource, Ich würde dir gerne geben, von mir selbst
Perspektive als Vorsitzender der ICC-Kommission für Schiedsgerichtsbarkeit und als einer der
Hauptzeichner der neuen Regeln, ein Einblick in genau wie die Kommission
ging über die Überarbeitung der Regeln und die Ziele des Überarbeitungsprozesses.
In Übereinstimmung mit der Verfassung des IStGH, ICC technische Dokumente mit
in Bezug auf die Streitbeilegung, einschließlich ICC-Regeln, werden normalerweise vom ICC vorbereitet
Kommission für Schiedsgerichtsbarkeit. Unsere Kommission wurde daher mit der Aufgabe betraut
Vorschläge zur Überarbeitung der ICC-Schiedsregeln an die ICC-Leitungsgremien.
Die vorherige Überarbeitung der Regeln vom 1998, und während die Regeln waren
effektiv funktionieren und es gab keinen dringenden Grund für eine Änderung, es wurde das gefühlt
Nach so vielen Jahren wäre es nützlich, sie neu zu betrachten, um sie zu bringen
Sie sind auf dem neuesten Stand und stellen sicher, dass sie für Schiedsgerichtsbenutzer weiterhin nützlich sind
weltweit für viele Jahre.
Die Überarbeitung der Regeln erfolgte Schritt für Schritt
Prozess. Zuerst, Wir haben drei Konsultationen durchgeführt, um sicherzustellen, dass wir von a
breite Palette von Ideen und Vorschlägen bezüglich wünschenswerter Änderungen oder Ergänzungen zu
die Regeln. Die erste Konsultation fand in Form einer von uns organisierten Konferenz statt
für die gesamte Schiedsgemeinschaft, um Ideen zu erbitten und zu diskutieren. Nächster, wir
konsultierte und erhielt eine große Anzahl von Vorschlägen und Vorschlägen vom IStGH
Nationale Komitees. Vorschläge und Vorschläge wurden auch vom IStGH gemacht
Internationaler Schiedsgerichtshof und sein Sekretariat. Endlich, Wir haben den IStGH konsultiert
Task Force der Kommission für Schiedsverfahren, an denen Staaten oder staatliche Stellen beteiligt sind. Diese Aufgabe
Macht, darunter Vertreter von Staaten und Personen mit bedeutenden
Erfahrung in der Arbeit mit Staaten, lieferte uns nützliche Vorschläge für die Herstellung der
Regeln, die offensichtlicher für Schiedsverfahren mit Staaten gelten.
Mit dieser Eingabe in der Hand, Wir haben eine Organisationsstruktur eingerichtet, um das eigentliche durchzuführen
Arbeit der Überarbeitung der Regeln. Eine Task Force zur Überarbeitung der ICC-Regeln von
Schiedsgerichtsbarkeit wurde erstellt, und ich wurde gebeten, als Vorsitzender dieser Task Force zu fungieren
zusammen mit zwei Co-Vorsitzenden, Michael Bühler und Laurie Craig. Francesca Mazza, das
Sekretär der Kommission, wurde gebeten, als Sekretär der Task Force zu dienen.
ix

Um einen breiten Einfluss auf den Prozess der Überprüfung und Überarbeitung der Regeln zu haben,
Es wurde beschlossen, die Anzahl der Mitglieder der Task Force nicht zu begrenzen. Die Aufgabe
Kraft wurde dann mit über konstituiert 180 Mitglieder. Dies garantierte eine gründliche
Überprüfung der Regeln. jedoch, angesichts dieser Nummer, es war notwendig, viel einzurichten
kleinerer Redaktionsunterausschuss, was wir als DSC bezeichnet haben. Die Rolle der
DSC sollte die Regeln Artikel für Artikel durchgehen und Vorschläge für entwerfen
Änderungen oder neue Bestimmungen, die der Task Force vorgelegt werden müssen.
Das DSC bestand aus zwanzig Mitgliedern, die verschiedene Vertreter vertraten
geografische Standorte und verschiedene Rechtssysteme. DSC-Mitglieder kamen aus fünf
verschiedene Kontinente und vierzehn verschiedene Länder. In Ergänzung, sie vertraten
alle Kategorien von Spielern in der ICC-Schiedsgerichtsbarkeit. Einige DSC-Mitglieder waren hauptsächlich
Rat, andere waren hauptsächlich Schiedsrichter. Der Gerichtshof wurde von Andrew vertreten
Foyle und das Sekretariat wurden von Jason Fry vertreten. John Beechey, das
Präsident des Gerichtshofs, und die stellvertretenden Vorsitzenden der Kommission waren von Amts wegen
Mitglieder.
Am wichtigsten, Es wurde beschlossen, zwei Vertreter des Benutzers zu haben
Community als DSC-Mitglieder. Dies waren Anke Sessler von einem großen Deutschen
Unternehmen und John Sander von einem großen US-Unternehmen. Wir betrachteten dies als eine
extrem wichtiger Schritt, weil, Na sicher, Die Regeln existieren, um dem zu dienen
internationale Benutzergemeinschaft, und wir hielten es für sehr wichtig, dies sicherzustellen
Ihre Ansichten wurden bei der Überarbeitung berücksichtigt. Eigentlich, der Nutzer
Vertreter konsultierten eine viel größere Gruppe von Anwendern weltweit und waren
in der Lage, uns wichtige Einblicke in die Bedürfnisse und Anliegen des Benutzers zu geben
Gemeinschaft.
Mit der oben genannten Organisationsstruktur, So gingen wir vor. Das
Das erste DSC-Treffen fand im März statt 2009. In den nächsten zwei Jahren, der DSC traf sich
einmal im Monat in ein- oder zweitägigen Sitzungen. Es ging durch den bestehenden Artikel über Regeln
nach Artikel und Entwurf von Änderungsvorschlägen oder neuen Artikeln. Ihre Vorschläge waren
dann in Gruppen der Task Force vorgestellt, die sie debattierte und genehmigte
während einer Reihe von Plenarsitzungen der Task Force, die über einen Zeitraum von zwei Jahren abgehalten wurden.
Alle Vorschläge, die von der Task Force genehmigt wurden, wurden dann eingereicht
ICC National Committees and Groups und an die Kommission als Ganzes. Das
Die Vorschläge wurden dann von der Kommission ausführlich erörtert und erörtert
genehmigte die geänderten Artikel von Gruppen während der vier Plenarkommission
Treffen.
Dieser Prozess zeigt, inwieweit die Überarbeitung der Regeln von der
harte Arbeit und sorgfältige Rücksichtnahme auf eine große Anzahl sehr talentierter Leute,
und, während es nicht möglich ist, sie alle zu benennen, Ich möchte diese Gelegenheit nutzen, um
Vielen Dank für die hervorragende Zusammenarbeit und Arbeit.
x DER SEKRETARIAT-LEITFADEN ZUR ICC-SCHIEDSVERFAHREN
In Bezug auf den Inhalt des Überarbeitungsprozesses der Regeln, wir beschlossen, eine zu adoptieren
Einige grundlegende Leitprinzipien, um die bei der Überarbeitung der Regeln zu treffenden Entscheidungen zu fokussieren.
Das erste Leitprinzip war, dass nur Änderungen, die wirklich nützlich sind oder
wirklich notwendig sollte gemacht werden. Dies folgt aus dem alten Sprichwort: "Wenn nicht
gebrochen, behebe es nicht. ". Die bestehenden Regeln haben gut funktioniert, und das haben wir uns überlegt
Zu viele kleinere „Aufräumarbeiten“ können tatsächlich zu mehr führen
Verwirrung als Nutzen. Wir haben uns oft an dieses Prinzip erinnert, wenn wir
waren versucht, Sprachverbesserungen vorzunehmen.
Das zweite Leitprinzip war zu behalten, so weit wie möglich, der Schlüssel
und Unterscheidungsmerkmale der ICC-Schiedsgerichtsbarkeit, wie die Anfrage, die Antwort, das
Leistungsbeschreibung und Prüfung des Schiedsspruchs durch das Gericht.
Ein drittes Grundprinzip war die wirtschaftliche Gestaltung, zu vermeiden zu sein
übermäßig vorschreibend und um die Universalität und Flexibilität der ICC-Schiedsgerichtsbarkeit zu bewahren.
Dies sagte uns, wir sollten in den Regeln nicht zu viel Gesetzgebung erlassen, sondern weiterhin in Form von Entwürfen arbeiten
von Grundprinzipien, anstatt zu versuchen, alles zu formulieren. Dies erlaubte uns
den interkulturellen Charakter der Regeln sowie ihre Flexibilität und
Offenheit für Parteiautonomie.
Unter Befolgung dieser Leitprinzipien, Wir haben auch eine Reihe von Innovationen gebracht
in die Regeln. Diese neuen Funktionen wurden von dem Wunsch inspiriert, zusätzliche Funktionen bereitzustellen
Transparenz in Bezug auf die Praktiken des Gerichtshofs und des Sekretariats, das Verlangen
explizite Bestimmungen zur Verbesserung der Zeit- und Kosteneffizienz von
Schiedsverfahren, und der Wunsch, auf Anfragen der Benutzergemeinschaft zu antworten. Im
besonders, Wir haben drei völlig neue Bestimmungen in die Geschäftsordnung aufgenommen, welche sind
In diesem Handbuch wird ausführlich darauf eingegangen. Diese Bestimmungen betreffen einen effizienten Fall
Verwaltung, Mehrparteienstreitigkeiten und Notfallschiedsverfahren.
Die Bestimmungen für das Fallmanagement bedeuten, eine maßgeschneiderte Einrichtung zu erstellen
Verfahren für das Schiedsverfahren, das zeit- und kosteneffektiv ist. Unter dem neuen
Rückstellungen, wie in den Artikeln 22–24 und Anhang IV angegeben, die Schneiderei
Prozess ist jetzt eine formale Anforderung geworden. Verschiedene andere Änderungen, ebenfalls
in diesem Handbuch besprochen, Verbesserung der Zeit- und Kosteneffizienz von ICC-Schiedsverfahren.
Der neue Abschnitt über Mehrparteien- und Mehrvertragsschiedsgerichtsbarkeit befasst sich mit dem Joinder
einer zusätzlichen Partei, Gegenansprüche zwischen Antragstellern oder zwischen Befragten,
Ansprüche aus mehr als einem Vertrag, und die Konsolidierung von separaten
nach den Regeln anhängige Schiedsverfahren. Diese Bestimmungen, wie in den Artikeln 7–10 dargelegt,
sind völlig neu und machen verschiedene Aspekte von Mehrparteienstreitigkeiten deutlich, die es gab
zuvor nicht in den Regeln behandelt.
VORWORT xi

Endlich, Die Bestimmungen des Notschiedsrichters bieten den Parteien eine Gelegenheit,
unter bestimmten Bedingungen, dringende vorläufige oder konservatorische Maßnahmen zu erhalten von
ein Notfallschiedsrichter, wenn diese Maßnahmen die Konstitution eines nicht abwarten können
Schiedsgericht.
Abschließend, Ich habe keinen Zweifel daran, dass dieser Leitfaden Ihnen wertvolle Informationen liefern wird
Erklärungen und Insider-Informationen zum 2012 ICC-Schiedsregeln. Auf
im Namen aller Mitglieder der ICC-Kommission für Schiedsgerichtsbarkeit, Ich würde gerne
Drücken Sie die aufrichtige Hoffnung aus, dass die neuen Regeln Ihnen viele Jahre lang gute Dienste leisten werden
Kommen Sie.
Peter Wolrich
Vorsitzende
ICC-Kommission für Schiedsgerichtsbarkeit

Damit ist der öffentlich zugängliche Inhalt beendet. Das Buch kann beim ICC erworben werden Hier.

 

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