Das Menschenrechtsgesetz ist im Bereich der Investitionsschiedsgerichtsbarkeit relevant. Dies ist keine Überraschung: Sowohl Investoren als auch Aufnahmestaaten können sich an Bestimmungen des Völkerrechts wenden, einschließlich Menschenrechtsverträge, ihre jeweiligen Positionen zu stärken oder autonome Ansprüche geltend zu machen. Während dem Menschenrechtsgesetz zunächst wenig Aufmerksamkeit geschenkt wurde […]