Der Fall PT Putrabali Adyamulia gegen Rena Holding und Moguntia Est Epices ist einer der wegweisenden Fälle Frankreichs in Bezug auf die Vollstreckung eines Schiedsspruchs in Frankreich, wo die Vollstreckung eines annullierten Schiedsspruchs möglich ist.
Im Falle, Putrabali verkaufte eine Ladung weißen Pfeffers an Rena Holding. Die Fracht ging bei einem Schiffbruch verloren und Rena zahlte nicht. Putrabali reichte daraufhin ein Schiedsverfahren ein.
Der Vertrag sah die Schlichtung von Streitigkeiten gemäß den Regeln für Schiedsgerichtsbarkeit und Berufung der International General Produce Association vor (ihr Vater).
Das Arbitral Tribunal wurde in London gegründet und hat einen Schiedsspruch zugunsten der Rena Holding erlassen.
Nach dieser Entscheidung, Putrabali legte Berufung beim High Court in London ein, was die Auszeichnung teilweise annullierte. Das Gericht befand, dass die Nichtzahlung von Rena eine Vertragsverletzung darstellte. Danach, Das Schiedsgericht erließ einen zweiten Schiedsspruch zugunsten von Putrabali und forderte die Rena Holding auf, den Preis für die verlorene Fracht zu zahlen.
Die Rena Holding beantragte daraufhin die Vollstreckung der ersten Auszeichnung in Frankreich, und der Präsident des Pariser Gerichts gewährte die Vollstreckung des Schiedsspruchs. Das Pariser Berufungsgericht lehnte daraufhin die Berufung von Putrabali gegen die Vollstreckungsentscheidung ab.
Putrabali argumentierte, dass die Rena Holding die Verpflichtung zum guten Glauben verletzt und das Recht missbraucht habe, weil die erste Auszeichnung durch eine zweite Auszeichnung ersetzt worden sei, die es jeglicher Rechtswirksamkeit beraubte, bevor das französische Gericht beschlagnahmt wurde, dass die Regel, nach der die Aufhebung eines Schiedsspruchs in einem ausländischen Staat die Vollstreckung des Schiedsspruchs in Frankreich nicht berührt, hier nicht anwendbar war, dass nur die zweite Auszeichnung richtig als „vergebenUnd ist die einzige, die durchgesetzt werden könnte, und dass die Anerkennung und erzwungene Vollstreckung des ersetzten Preises gegen die Absichten der Parteien verstieß und gegen die internationale öffentliche Ordnung verstieß.
jedoch, Das französische Kassationsgericht bestätigte die Entscheidung des Berufungsgerichts und gewährte die Vollstreckung des Schiedsspruchs.
Das Gericht stellte fest, dass ein internationaler Schiedsspruch unabhängig von einer nationalen Rechtsordnung ist und seine Gültigkeit durch die Gesetze des Landes zu überprüfen ist, in dem die Vollstreckung beantragt wird, in diesem Fall Frankreich.
Nach Artikel VII des New Yorker Übereinkommens konnte die Rena Holding die Vollstreckung des Schiedsspruchs beantragen, da die französischen Vorschriften die Vollstreckung eines Schiedsspruchs aufgrund seiner Aufhebung am Sitz des Schiedsgerichts nicht verweigern.