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Änderungen des indischen Investitionsschiedsgerichts

11/10/2016 durch Internationale Schiedsgerichtsbarkeit

Seit Beginn von 2012, Indien hat wesentliche Änderungen in Bezug auf das indische Investitionsschiedsverfahren vorgenommen. Ein neues Modell des bilateralen Investitionsvertrags („BISSCHEN”) wurde genehmigt in 2015 und wird verwendet, um alle künftigen von Indien unterzeichneten BIT neu zu verhandeln. Im 2016, Indien kündigte auch seine bestehenden BITs mit 57 Länder, zeigt Indiens Absicht, sich aus der Streitbeilegung zwischen Investor und Staat zurückzuziehen („ISDS”) Rahmen. Obwohl Indien keine Vertragspartei des ICSID-Übereinkommens ist, Indiens Verhalten ist eine Reaktion auf das ISDS-Framework, das in seinen BITs enthalten ist, aber nicht zu BITs an sich.India Investment Arbitration Regime
Dieser Trend ergibt sich aus der Idee, dass das ISDS-System unfair und voreingenommen gegenüber Staaten und zugunsten von Investoren aus Industrieländern ist. Zum Beispiel, im Falle White Industries Australia Limited v. Die Republik Indien (UNCITRAL, 30 November 2011), Das Schiedsgericht entschied gegen Indien und ordnete Schadensersatz an, weil Indien dem ausländischen Investor kein wirksames Mittel zur Verfügung gestellt habe, um im Rahmen des Inlands Rechtsmittel einzulegen (Verletzung des Artikels 4(2) des BIT). Die Entscheidung ist unten verfügbar.

ISDS wird von vielen Schwellenländern negativ wahrgenommen, wie Indien und andere lateinamerikanische Länder. Sie befürchten, dass der Schutz ausländischer Investoren durch BITs die Regulierungsfreiheit des Landes im Rahmen seiner wirtschaftlichen Souveränität beeinträchtigt.[2] Deshalb, Entwicklungsländer haben Zentren eingerichtet (dh, das BRICS Arbitration Center) und haben sich versammelt, um angepasst zu schaffen, separate Vereinbarungen, die angeblich die Situation des Landes berücksichtigen würden, Bedürfnisse und Anforderungen, in größerem Umfang. Indien scheint sogar die Idee hinter der Calvo-Doktrin zu bekräftigen, Dies schützt ausländische Investoren nur in dem Umfang, der inländischen Unternehmen zur Verfügung steht.

In Ergänzung, einige Länder, wie Ecuador oder Bolivien, drastische Maßnahmen ergriffen haben. Diese Länder sind beide als Vertragsparteien des ICSID-Übereinkommens zurückgetreten (im Mai 2, 2007 für Bolivien, und im Juli 6, 2009 für Ecuador), und haben ihre Verfassungen dahingehend geändert, dass sie Bestimmungen enthalten, die es sehr schwierig machen, internationale Schiedsverfahren durchzusetzen.[3]

Werden diese Veränderungen die wirtschaftliche Souveränität der Entwicklungsländer wirklich schützen?, oder werden sie nur ausländische Investoren abschrecken?? Nur die Zeit kann es verraten.

Laden Sie die PDF-Datei herunter .

  • Aurélie Ascoli, Aceris Law SARL

[1] White Industries Australia Limited v. Die Republik Indien (UNCITRAL, 30 November 2011), am besten. 11.4.19-11.4.20.

[2]http://swarajyamag.com/world/india-pursues-a-new-investment-arbitration-regime-to-protect-itself

[3] Zum Beispiel, Artikel 366 Gemäß der Verfassung von Bolivien müssen sich alle ausländischen Unternehmen, die an der Produktion von Kohlenwasserstoffen in der Nation beteiligt sind, den Gesetzen und Tribunalen von Bolivien unterwerfen, Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Zuständigkeit eines internationalen Schiedsgerichts für eine solche Angelegenheit nicht anerkannt wird.

Abgelegt unter: Bilateraler Investitionsvertrag, Bolivien Schiedsgerichtsbarkeit, Ecuador Schiedsgerichtsbarkeit, Indien Schiedsgerichtsbarkeit, Streitbeilegung durch den Investorstaat, UNCITRAL Arbitration

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