Die Berichtigung eines Schiedsspruchs nach Artikel 49(2) des ICSID-Übereinkommens ist ein Mittel gegen versehentliche Auslassungen und geringfügige technische Fehler bei einer Auszeichnung. Es ermöglicht dem Schiedsgericht, Fehler, die bei der Ausarbeitung des Schiedsspruchs aufgetreten sein könnten, unbürokratisch und zügig zu korrigieren. Solche Korrekturen sind in Artikel vorgesehen 49(2) des ICSID-Übereinkommens: […]
Du bist hier: Zuhause / Archiv für Schiedsgerichtsbarkeit in Guatemala