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Berufungsmechanismen für ISDS: Inkonsistenz & Unvorhersehbarkeit von Schiedssprüchen

30/09/2018 durch Internationale Schiedsgerichtsbarkeit

Streitbeilegung zwischen Investor und Staat („ISDS”) wurde für das Fehlen eines Berufungsmechanismus und die Inkonsistenz und Unvorhersehbarkeit bestimmter Schiedssprüche kritisiert.

Gegner von ISDS behaupten das, als Entscheidungen, die letztendlich öffentliche Interessen beeinflussen können, stehen auf dem Spiel, Es ist unerwünscht, dass falsche Entscheidungen von Schiedsgerichten nicht angefochten werden können. Sie argumentieren auch, dass die aktuellen Mechanismen, entweder Nichtigkeitsentscheidungen nach den ICSID-Regeln, oder die Möglichkeit, Entscheidungen unter Rückgriff auf nationale Gerichte gemäß den UNCITRAL-Regeln aufzuheben, kann nicht als ausreichendes System zur Korrektur schlechter Auszeichnungen angesehen werden, da ihre Grundlagen stark eingeschränkt sind.[1]

Inkonsistenz & Unvorhersehbarkeit von SchiedssprüchenSchiedsgerichtsbarkeit

Die Kritik am Fehlen eines Beschwerdemechanismus ist eng mit der Kritik an der mangelnden Konsistenz und Vorhersehbarkeit der in ISDS erlassenen Schiedssprüche verbunden.

Es wurde festgestellt, dass Investment Tribunals mit Ad-hoc-Panels, die nach verschiedenen Schiedsinstitutionen und -regeln eingerichtet sind[2], widersprüchliche Entscheidungen treffen, selbst wenn man mit „das gleiche oder ein ähnliches rechtliches oder sachliches”[3] Probleme. Dies führt zu der Frage, ob das derzeitige ISDS gut konzipiert ist oder ob ein von der Kommission der Vereinten Nationen für internationales Handelsrecht vorgeschlagener Beschwerdemechanismus geschaffen wurde (UNCITRAL) und die Europäische Kommission ist notwendig.

Es mag unbestreitbar erscheinen, dass ein gewisses Maß an Konsistenz der Ergebnisse wünschenswert wäre, um nicht nur die Legitimität des Systems sicherzustellen, aber auch seine “Glaubwürdigkeit”[5]. Obwohl es keinen verbindlichen Präzedenzfall in der Investitionsschiedsgerichtsbarkeit gibt, noch im Völkerrecht, Die Realität zeigt das, nicht selten, Schiedsgerichte verweisen auf frühere Fälle.[6] Folglich, Man kann argumentieren, dass ein Berufungsmechanismus, der mit diesem Trend von Schiedsgerichten in Bezug auf frühere Entscheidungen in Einklang steht, es ISDS ermöglichen wird, mehr „konsistente Entscheidungen”.[7]

Ein disperses System bestehend aus einigen 3,000 verschiedene bilaterale Investitionsabkommen („BITs”) hat die Überzeugung geweckt, dass ein gewisses Maß an Inkonsistenz unvermeidlich sein wird.[8] Eigentlich, Es könnte schwierig sein, ähnliche Probleme auf ähnliche Weise zu lösen, wenn die Realität darin besteht, dass BITs von verschiedenen Staaten ausgehandelt werden, unter verschiedenen Umständen und mit unterschiedlichen Interessen[9] und Schiedsgerichte sind verpflichtet, ihre Entscheidungen auf der Grundlage des jeweiligen Vertrags und von Fall zu Fall zu treffen.[10]

Diese Verträge enthalten umfassende Definitionen der materiellen Standards, wie faire und gerechte Behandlung und Enteignung, mit dem Ziel, Schutz zu bieten, um letztendlich ausländische Investitionen anzuziehen. Schiedsgerichte müssen Definitionen notwendigerweise im Einklang mit dem jeweiligen Vertrag auslegen, die Art und Weise, wie es ausgehandelt wurde und in Übereinstimmung mit den Bestimmungen von das Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge ("VCLT"). Wie in Artikel angegeben 31 VCLT: „[ein] Der Vertrag wird nach Treu und Glauben in Übereinstimmung mit der gewöhnlichen Bedeutung ausgelegt, die den Bestimmungen des Vertrags in ihrem Kontext und im Lichte seines Gegenstands und Zwecks zuzuweisen ist." In Ergänzung, Artikel 32 des VCLT stellt ferner klar, dass der Kontext eines Vertrags Folgendes umfassen sollte:die Vorarbeiten des Vertrags und die Umstände seines Abschlusses.Eine ähnliche Schlussfolgerung wurde von der Methanex Corporation gegen Vereinigte Staaten von Amerika Schiedsgericht, was angegeben:

Zum dritten allgemeinen Grundsatz, Der Begriff ist nicht isoliert oder abstrakt zu prüfen, aber im Kontext des Vertrags und im Lichte seines Gegenstandes und Zwecks.[11]

Somit, Es ist zu erwarten, dass die Auslegungen von Verträgen durch Schiedsgerichte zu Mehrfachauslegungen führen können, ohne das Problem der mangelnden Kohärenz oder Vorhersehbarkeit zu gefährden, da Verträge die Interessen verschiedener Staaten betreffen, Einbeziehung der Interessen von Entwicklungsländern, die mehr ausländische Investitionen anziehen und daher eine breitere Definitionssprache anwenden müssen.[12]

Es wurde betont, dass ein Berufungsgremium Nachteile mit sich bringen kann, da es die Endgültigkeit der Entscheidungen in Frage stellt[13] und erhöht die Kosten und Verzögerungen des Verfahrens, die sind schon zu langsam und zu teuer.[14] Die Möglichkeit, Berufung einlegen zu können, verleitet jede unterlegene Partei dazu, um ein zweites Tribunal von der Richtigkeit seiner Position zu überzeugen. Folglich, das Verfahren würde länger werden, trotz schon einige Jahre dauern.[15]

Es ist neugierig, das zu sehen, in dem Weiß & Fall und Queen Mary 2015 Umfrage, die Frage, ob es in der Sache einen Beschwerdemechanismus geben sollte, speziell für die Schiedsgerichtsbarkeit von Investitionsverträgen, wurde negativ beantwortet von 61% von Befragten aus der Schiedsgemeinschaft.[16]

Fazit

Es liegt letztendlich bei den Benutzern des Systems, und vor allem Staaten, zu entscheiden, was mehr zu ihnen passt: eine endgültige Entscheidung, billiger und schneller, oder eine Entscheidung von möglicherweise höherer Qualität, aber noch teurer und langwieriger.[17]

Staaten neigen heutzutage dazu, den Umfang der Anleger und die Bestimmungen zum Investitionsschutz einzuschränken und zu klären,[18] Bereitstellung von “clearer solutions to most recurrent legal issues”[19] und, Dies führt zu einer besseren Vorhersehbarkeit und Konsistenz der Schiedssprüche. Während das System nicht perfekt ist, Dieser Ansatz ist möglicherweise klüger als die Erhöhung der ohnehin schon hohen Zeit und Kosten von ISDS.

Ana Constantino, Aceris Law LLC

[1] C.. Tietje et al., „Die Auswirkungen der Beilegung von Streitigkeiten zwischen Investoren und Staaten (ISDS) in der Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft' (Referenz MINBUZA-2014.78850, 2014) 112, P. 242.

[2] Tietje, P. 243.

[3] D.. Gaukrodger et al., „Streitbeilegung zwischen Investor und Staat: Ein Scoping-Papier für die Anlagepolitik' (OECD-Arbeitspapiere zu internationalen Investitionen Nr 2012/3, OECD Investment Division 2012), P. 58.

[4] D.. Kim, „Die Rolle des Nichtigkeitsausschusses bei der Multiplikation von Inkonsistenzen bei der ICSID-Schiedsgerichtsbarkeit: Die Notwendigkeit, sich von einem annullierungsbasierten System zu entfernen “ New York University Law Review (2011) 86, pp. 242-279, 275.

[5] G. Kaufmann-Kohler et al., „Kann das Mauritius-Übereinkommen als Modell für die Reform der Investor-Staat-Schiedsgerichtsbarkeit im Zusammenhang mit der Einführung eines ständigen Investitionsgerichts oder eines Beschwerdemechanismus dienen?? Analyse und Roadmap “ (2016) CIDS Research Paper, P. 13.

[6] G. Kaufmann-Kohler, „Schiedsgerichtlicher Präzedenzfall: Traum, Notwendigkeit oder Entschuldigung?' (2007) 23(3) Internationale Schiedsgerichtsbarkeit, P. 368. Siehe auch, Jeffery P Kommission, "Präzedenzfall in der Schiedsgerichtsbarkeit von Investitionsverträgen eine Zitieranalyse einer sich entwickelnden Rechtsprechung" (2007) 24(2) Zeitschrift für Internationale Schiedsgerichtsbarkeit, P. 131.

[7] N.. Lavranos et al., „AUFGABENKRAFTPAPIER in Bezug auf das vorgeschlagene internationale Gerichtssystem (ICS)' (2016) EFILA Entwurfspapier, P. 48.

[8] Gaukrodger, P. 61.

[9] G. Alvarez et al., "Eine Antwort auf die Kritik der EFILA an ISDS" (2016) 33(1) Zeitschrift für Internationale Schiedsgerichtsbarkeit 1, P. 8.

[10] Alvarez et al., P. 8.

[11] Methanex Corporation gegen Vereinigte Staaten von Amerika, UNICTRAL (Endgültiger Schiedsspruch des Gerichts für Zuständigkeit und Verdienste) 3 August 2005, Teil II, Kapitel B., für. 16.

[12] Gaukrodger et al., P. 61.

[13] Gaukrodger et al., P. 53.

[14] K.. Sauvant, „Das sich entwickelnde internationale Investitionsrecht und das politische Regime: Wege nach vorne “ (Richtlinienoptionen, E15Initiative, Internationales Zentrum für Handel und nachhaltige Entwicklung (ICTSD) und Weltwirtschaftsforum 2016) P. 29.

[15] Kaufmann-Kohler et al, P. 47.

[16] Queen Mary Universität von London (QMUL) und weiß & Fall LLP, „2015 International Arbitration Survey: Verbesserungen und Innovationen in der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit “ (2015), P. 8.

[17] Kaufmann-Kohler et al., P. 18; G. Kaufmann-Kohler, „Aufhebung von ICSID-Schiedssprüchen in Vertrags- und Vertragsschiedsverfahren: Gibt es Unterschiede??' in Emmanuel Gaillard und Yas Banifatemi (Hrsg), Aufhebung der ICSID Awards (IAI Serie Nr 1, JurisNet 2004), P. 220.

[18] Alvarez et al., P. 4. Beispiele sind die von der Europäischen Kommission ausgehandelten Freihandelsabkommen (CETA, ICH- Singapur).

[19] Lavranos et al., P. 21.

Abgelegt unter: Schiedsverfahren, Bilateraler Investitionsvertrag, Streitbeilegung durch den Investorstaat

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