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Poštová Banka v. Hellenische Republik Griechische Staatsverschuldung und internationale Investitionsschiedsgerichtsbarkeit

21/01/2017 durch Internationale Schiedsgerichtsbarkeit

Internationale Schiedsgerichtsbarkeit und griechische StaatsverschuldungDie Vereinbarung zur Beteiligung des Privatsektors (Vereinbarung über den privaten Sektor - PSI), bezieht sich auf den „Haarschnitt“ griechischer Staatsanleihen 2012, die Einzelpersonen gehörten, was zu einer signifikanten Wertminderung führt, im Kontext der griechischen Wirtschaftskrise und Umschuldungspakete (Rettungsaktion) des Internationalen Währungsfonds und der Europäischen Union. Die 2015 Ein Schiedsgericht wurde aufgefordert, über die Rechtmäßigkeit des PSI zu entscheiden, η οποία αμφισβητήθηκε από αλλοδαπούς ιδιοκτήτες ομολόγων (Post Bank), σε Επενδυτική Διαιτησία υπό την αιγίδα του Διεθνούς Κέντρου για την Επίλυση Επενδυτικών Διαφορών (ICSID).[1]

Der Unterschied wirft viele interessante Fragen zu nationalen Wirtschaftskrisen im Allgemeinen auf, Das Untersuchungsschiedsgericht weigerte sich jedoch schließlich, über die Verdienste zu entscheiden, nachdem es entschieden wurde, dass es nicht zuständig ist, den Streit beizulegen.

Der kritischste Teil der Entscheidung ist die Weigerung des Gerichtshofs, die Zuständigkeit zu akzeptieren die Natur der Materie, in Übereinstimmung mit den geltenden internationalen Verträgen, Welches waren die bilateralen Investitionsabkommen ("BISSCHEN") zwischen Griechenland und der Slowakei, sowie das ICSID-Übereinkommen. Speziell, der Gerichtshof entschied, dass Anleihen unter den oben genannten Bedingungen keine geschützten Anlagen sind.Internationale Schiedsgerichtsbarkeit und griechische Staatsverschuldung

Nach dem Artikel 1 des bilateralen Investitionsabkommens zwischen Griechenland und der Slowakei, Der Begriff Investition umfasst unter anderem:

„. . . (B) Aktien und Aktien und Schuldverschreibungen eines Unternehmens und andere Formen der Beteiligung an einem Unternehmen,

(C) Kredite, Ansprüche auf Geld oder auf eine vertragliche Leistung mit finanziellem Wert “.

Basierend auf den Grundsätzen der Auslegung internationaler Verträge, Der Gerichtshof betonte dies, obwohl BIT eine breite Definition des Begriffs Investition enthielt, das war nicht impliziert, dass die Parteien beabsichtigten, jegliche Art von Vermögenswerten darin aufzunehmen.[2]Internationale Schiedsgerichtsbarkeit und griechische Staatsverschuldung

Folglich, unterscheidet zwischen der Beteiligung am Kapital eines Unternehmens und dem Besitz von Staatsanleihen, Damit werden Anleihen von den in Unterabsatz beschriebenen Anlagen ausgeschlossen (B).[3] Anschließend hob er den Unterschied zwischen Anleihen und Darlehen hervor, darauf hinweisen, dass die Anleihen nicht als Darlehen im Rahmen des Vertrags geschützt werden konnten, sondern dass die Anleihen in keinem Fall ein Vertragsrecht waren., da Poštová Banka nie direkt mit dem griechischen Staat handelte, aber nur über Clearstream.[4] Deshalb, Anleihen waren auch unter dem Element nicht geschützt (C).

Aufgrund der obigen Befunde, Der Gerichtshof war nicht verpflichtet, zu prüfen, wenn die Anleihen auch eine Investition im Sinne des Artikels sind 25 des ICSID-Vertrags. Trotzdem sagte er, dass sie auch nicht in den Geltungsbereich dieses Artikels fallen.

Die 2016, die Berufung gegen die Entscheidung, allein aufgrund des Rechtsmittelgrundes des „Mangels an Rechtfertigung“ nach dem Artikel 52 des ICSID-Vertrags, wurde abgelehnt, da er sie nicht überzeugte zu Berufungsausschuss.[5]

Obwohl das PSI nicht diskutiert wurde, Die oben genannten Schiedssprüche haben ihre Legitimität gestärkt, insbesondere nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in dem Fall Mamatas und Andere v. Griechenland (verfügbar hier), was zu ähnlichen Schlussfolgerungen führte.

Abschließend, Der Fall Poštová Banka unterstreicht die Bedeutung der Investitionsschiedsgerichtsbarkeit bei der Beilegung von Staatsschuldenstreitigkeiten, vor allem zwischen Staaten und ausländischen Investoren.

[1] Postbank, wie. und ISTROKAPITAL SE v. Hellenische Republik, ICSID-Fall Nr. ARB / 13/8, Final Award von 9 April 2015, erhältlich bei https://www.italaw.com/sites/default/files/case-documents/italaw4238.pdf.

[2] Ebenda par. 287-88.

[3] Ebenda Abs. 333-34.

[4] Ebenda Abs. 337-50.

[5] Postbank, wie. und ISTROKAPITAL SE v. Hellenische Republik, ICSID-Fall Nr. ARB / 13/8, Entscheidung über die Aufhebung von 29 September 2016, erhältlich bei https://www.italaw.com/sites/default/files/case-documents/italaw7587.pdf.

  • Anastasia Choromidou, Aceris Law SARL

Abgelegt unter: Griechenland Schiedsgerichtsbarkeit, ICSID-Schiedsgerichtsbarkeit, Streitbeilegung durch den Investorstaat

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