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Drittmittel im Rahmen von ICSID-Änderungen: Gleichgewicht zwischen Staaten’ und Investoreninteressen

15/01/2020 durch Internationale Schiedsgerichtsbarkeit

Über das letzte Jahrzehnt, die Verwendung der Streitbeilegung zwischen Investoren und Staaten („ISDS”) Mechanismen zur Anfechtung der öffentlichen Politik waren ein Thema der Aufmerksamkeit, und der Druck von Nichtregierungsorganisationen und Staaten zur Reform des ISDS hat zugenommen.[1] Dies hat zu Vorschlägen zur Änderung der ICSID-Regeln geführt. Arbeitspapier #3, mit den neuesten Vorschlägen, kann hier gefunden werden.

Änderung der ICSID-Regeln

Die Finanzierung durch Dritte ist heute ein Problem in Bezug auf ISDS. Die Finanzierung durch Dritte wurde von der ICCA-Queen Mary Task Force als „eine Vereinbarung eines Unternehmens, das nicht an dem Streit beteiligt ist, eine Partei bereitzustellen, ein verbundenes Unternehmen dieser Partei oder eine Anwaltskanzlei, die diese Partei vertritt,

  1. ein) Mittel oder andere materielle Unterstützung, um einen Teil oder die gesamten Kosten des Verfahrens zu finanzieren, entweder einzeln oder als Teil einer bestimmten Reihe von Fällen, und
  2. B) Diese Unterstützung oder Finanzierung erfolgt entweder gegen eine Vergütung oder eine Erstattung, die ganz oder teilweise vom Ausgang des Rechtsstreits abhängt, oder durch einen Zuschuss oder als Gegenleistung für eine Prämienzahlung bereitgestellt”.[2]

Traditionell, Drittmittel wurden verboten, zum Beispiel durch die Lehren von Meisterschaft und Wartung. Heute, Es ist ein weithin akzeptierter Mechanismus zur Förderung des Zugangs zur Justiz, welches in den meisten Gerichtsbarkeiten verfügbar ist.

Viele Ansprecher sind bereit, eine Finanzierung in Betracht zu ziehen, insbesondere in der ICSID-Schiedsgerichtsbarkeit, aufgrund der hohen Verwaltungskosten und der erheblichen Gebühren der Schiedsrichter.[3] jedoch, Die Einführung eines zusätzlichen Spielers in den Streit kann sich auf das Schiedsverfahren auswirken. Die Staaten weisen auf das Risiko leichtfertiger Ansprüche und Interessenkonflikte zwischen Drittfinanzierern und Mitgliedern von Schiedsgerichten hin (In Wahrheit ist es jedoch nur für eine kleine Anzahl sehr starker Forderungen möglich, Drittmittel für Streitigkeiten zwischen Investor und Staat zu erhalten, und Drittmittelgeber scheuen im Allgemeinen Schiedsverfahren zwischen Investoren und Staaten).

In diesem Zusammenhang, das Internationale Zentrum für die Beilegung von Investitionsstreitigkeiten („ICSID”) beschlossen, seine Regeln zu modernisieren und zu vereinfachen, um die Transparenz und Effizienz seines Streitbeilegungsmechanismus zu verbessern. Das Zentrum leitete den Änderungsprozess in ein 2016.[4]

Erste Vorschläge zur Änderung der ICSID-Regeln

Obwohl mehrere Schiedsgerichte verpflichtet waren, Drittmittel offenzulegen,[5] unter den aktuellen ICSID Arbitration Rules, kein Artikel ist ihm gewidmet. In seinen ersten Vorschlägen zur Änderung der ICSID-Regeln (3 August 2018), Eine der Änderungen war die Aufnahme eines „Verpflichtung zur Offenlegung von Drittmitteln”.

Vorgeschlagene Regel 21 wurde wie folgt entworfen:

„(1) „Drittmittel’ ist die Bereitstellung von Geldern oder anderer materieller Unterstützung für die Verfolgung oder Verteidigung eines Verfahrens, von einer natürlichen oder juristischen Person, die nicht an dem Streit beteiligt ist ("Drittmittelgeber"), an eine Partei des Verfahrens, ein verbundenes Unternehmen dieser Partei, oder eine Anwaltskanzlei, die diese Partei vertritt. Solche Mittel oder materielle Unterstützung können bereitgestellt werden:

(ein) durch eine Spende oder ein Stipendium; oder

(B) als Gegenleistung für eine Prämie oder als Gegenleistung für eine Vergütung oder Erstattung, die ganz oder teilweise vom Ergebnis des Verfahrens abhängt.

(2) Eine Partei muss eine schriftliche Mitteilung einreichen, aus der hervorgeht, dass sie über Drittmittel verfügt, sowie den Namen des Drittfinanzierers. Diese Mitteilung ist unverzüglich nach Eintragung des Schiedsantrags an das Sekretariat zu senden, oder nach Abschluss einer Drittfinanzierungsvereinbarung nach der Registrierung.

(3) Jede Partei ist weiterhin verpflichtet, Änderungen der in Absatz 1 genannten Informationen offenzulegen (2) nach der erstmaligen Offenlegung auftreten, einschließlich Beendigung der Finanzierungsvereinbarung”.

Der Wortlaut der Regel spiegelt die Bedenken der Staaten hinsichtlich des Risikos nicht offengelegter Interessenkonflikte zwischen den Mitgliedern des Schiedsgerichts und dem Geldgeber wider. Bei der Registrierung ihres Schiedsantrags, Die Parteien sind sofort verpflichtet, einen Geldgeber offenzulegen. Um Interessenkonflikte zu vermeiden, Der Name der Geldgeber muss den potenziellen Schiedsrichtern vor ihrer Ernennung mitgeteilt werden.

Von 3 August 2018 bis 15 März 2019, Die Mitgliedstaaten und die Öffentlichkeit hatten Gelegenheit, zu den ersten Vorschlägen zur Änderung der ICSID-Regeln Stellung zu nehmen.

Nach Angaben der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten, die vorgeschlagene Regel zu “Verpflichtung zur Offenlegung von Drittmitteln “ würde zur Transparenz beitragen. Während anerkannt wird, dass das Wissen über Drittmittel für die befragten Staaten nützlich sein könnte, um Sicherheit für Kosten zu verlangen, Letzteres wird nicht automatisch, sondern von Fall zu Fall bestellt. “insbesondere wenn der Antragsteller eine natürliche Person oder ein kleines oder mittleres Unternehmen ist“[6].

In seinen Kommentaren, Singapur zeigte starke Unterstützung für die vorgeschlagene Regel.[7]

China begrüßte die neue Bestimmung ebenfalls, forderte jedoch eine klarere Definition des Begriffs „Drittmittel“, um die Wirksamkeit des Offenlegungsprozesses sicherzustellen[8].

Zweiter Vorschlag zur Änderung der ICSID-Regeln

Berücksichtigung der Kommentare der Mitgliedstaaten, März 2019, Das Zentrum legte daraufhin seine zweiten Vorschläge zur Änderung der ICSID-Regeln vor. Vorgeschlagene Regel 21 wurde Regel 13 und sein Titel wurde von „Offenlegung von Drittmitteln“ in geändert “Hinweis zur Finanzierung durch Dritte”:

„(1) Zum Ausfüllen der nach Regel vorgeschriebenen Schiedsrichtererklärung 18(3)(B), Eine Partei muss eine schriftliche Mitteilung einreichen, in der der Name einer Nichtpartei angegeben ist, von der die Partei stammt, sein verbundenes Unternehmen oder sein Vertreter hat Mittel oder eine gleichwertige Unterstützung für die Verfolgung oder Verteidigung des Verfahrens erhalten („Drittmittel“).

(2) Eine Nichtpartei gemäß Absatz (1) schließt keinen Vertreter einer Partei ein.

(3) Eine Partei sendet die in Absatz 1 genannte Mitteilung (1) an den Generalsekretär nach Registrierung des Schiedsantrags, oder unmittelbar nach Abschluss einer Drittfinanzierungsvereinbarung nach der Registrierung. Die Partei hat den Generalsekretär unverzüglich über Änderungen der Informationen in der Mitteilung zu informieren. “

Unter dieser Version, Das Zentrum versuchte, die Definition der Finanzierung durch Dritte zu vereinfachen, und es wurde ein direkter Zusammenhang mit der Erklärung der Unparteilichkeit und Unabhängigkeit der Schiedsrichter hinzugefügt.

Nochmal, Die Mitgliedstaaten und die Öffentlichkeit durften bis zu den neuen Vorschlägen Stellung nehmen 28 Juni 2019. Kanada bestand darauf, dass die Offenlegung von Drittmitteln nicht nur erforderlich sei, um Interessenkonflikte zu vermeiden, sondern auch um festzustellen, ob eine Anordnung zur Kostensicherheit angemessen sei.[9]

Die Europäische Union schlug vor, Folgendes hinzuzufügen:Nichteinhaltung mit Offenlegungspflichten bezüglich der Finanzierung durch Dritte [könnte] ein Faktor sein, den die Tribunale bei der Festlegung und Aufteilung der Verfahrenskosten berücksichtigen müssen”.[10]

Die Staaten waren der Ansicht, dass die Offenlegung von Drittmitteln das Fehlen von Interessenkonflikten, aber eine größere Transparenz im Schiedsverfahren gewährleisten würde.

Dritte Vorschläge zur Änderung der ICSID-Regeln

Gestützt auf Kommentare der Mitgliedstaaten und der Öffentlichkeit, Das Zentrum legte im August seine letzten Änderungen der Schiedsregeln nach dem ICSID-Übereinkommen vor 2019. Nach der neuen vorgeschlagenen Regel 14:

„(1) Eine Partei muss eine schriftliche Mitteilung einreichen, in der der Name einer Nichtpartei angegeben wird, von der die Partei stammt, Sein verbundenes Unternehmen oder sein Vertreter hat durch eine Spende oder einen Zuschuss Mittel für die Verfolgung oder Verteidigung des Verfahrens erhalten, oder als Gegenleistung für eine vom Streitfall abhängige Vergütung („Drittmittel“).

(2) Eine Nichtpartei gemäß Absatz (1) schließt keinen Vertreter einer Partei ein.

(3) Eine Partei hat die in Absatz 1 genannte Mitteilung einzureichen (1) mit dem Generalsekretär bei der Registrierung des Schiedsantrags, oder unmittelbar nach Abschluss einer Drittfinanzierungsvereinbarung nach der Registrierung. Die Partei hat den Generalsekretär unverzüglich über Änderungen der Informationen in der Mitteilung zu informieren.

(4) Der Generalsekretär übermittelt die Mitteilung über die Finanzierung durch Dritte und etwaige Änderungen dieser Mitteilung an die Parteien und an einen Schiedsrichter, der zur Ernennung vorgeschlagen oder in einem Verfahren ernannt wurde, um die in der Regel vorgeschriebene Erklärung des Schiedsrichters auszufüllen 19(3)(B)”.

Das Zentrum erkannte an, dass Drittmittel von Vorteil sein können. “durch Verbesserung des Zugangs zu Schiedsverfahren für kleine und mittlere Unternehmens "aber"zur selben Zeit, Einige Staaten sind weiterhin besorgt über die Existenz und die möglichen AuswirkungenVon Drittmitteln.

Das Zentrum lehnte es ab, dem Text eine Verpflichtung zur Offenlegung anderer Informationen als des Bestehens von Drittmitteln und des Namens des Geldgebers hinzuzufügen. Wenn andere Informationen erforderlich sind, Schiedsgerichte sind befugt, die Vorlage von Dokumenten anzuordnen. Vorgeschlagene Regel 14 spiegelt einen Kompromiss zwischen Staaten und Investoreninteressen wider.

Was kommt als nächstes?

Ein Treffen wurde von abgehalten 11 November 2019 zu 15 November 2019 zwischen dem Zentrum und den Mitgliedstaaten. Das Zentrum hofft, dass dies die letzte Konsultation im langjährigen Prozess darstellt, bevor der Verwaltungsrat über die geänderten ICSID-Regeln abstimmt.

  • Anne-Sophie Partaix, Aceris Law LLC

[1] Bericht der Arbeitsgruppe III (Reform der Beilegung von Streitigkeiten zwischen Investoren und Staaten) über die Arbeit seiner fünfunddreißigsten Sitzung (New York, 23-27 April 2018).

[2] Bericht der ICCA-Queen Mary Task Force über die Finanzierung durch Dritte in internationalen Schiedsverfahren, April 2018, S.50.

[3] Drittmittel in Schiedsverfahren - die Geldgeber’ Perspektive, A Q.&A mit Woodsford Litigation Finanzierung, Harbor Litigation Funding und Burdford Capital, September 2016, P. 50.

[4] Hintergrund zu Vorschlägen zur Änderung der ICSID-Regeln.

[5] Zum Beispiel, EuroGas Inc.. und Belmont Resources Inc.. v. Slowakische Republik, ICSID-Fall Nr. ARB / 14/14, vergeben, August 18, 2017, für. 108.

[6] Kommentare zu den ersten Änderungsvorschlägen zu den ICSID-Regeln, die im Namen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten eingereicht wurden, P. 4, §13.

[7] Kommentare zu den ersten von Singapur eingereichten Änderungsvorschlägen zu den ICSID-Regeln, P. 12.

[8] Kommentare zu den ersten von China eingereichten Änderungsvorschlägen zu den ICSID-Regeln, pp. 3-4.

[9] Kommentare zu den zweiten vorgeschlagenen Änderungen der ICSID-Regeln, die im Namen Kanadas eingereicht wurden, 28 Juni 2019, P. 8.

[10] Kommentare zu den zweiten Änderungsvorschlägen zu den ICSID-Regeln, die im Namen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten eingereicht wurden, 28 Juni 2019, P. 2.

Abgelegt unter: ICSID-Schiedsgerichtsbarkeit, Streitbeilegung durch den Investorstaat, Drittmittel

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