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Vorläufige Maßnahmen in der internationalen Investitionsschiedsgerichtsbarkeit - Inwieweit sind sie verbindlich und durchsetzbar??

22/12/2017 durch Internationale Schiedsgerichtsbarkeit

Die Befugnis von Schiedsgerichten, vorläufige oder vorläufige Maßnahmen in der internationalen Investitionsschiedsgerichtsbarkeit zu gewähren, ist heute unbestritten und entspricht der derzeitigen Praxis[1]. Diese "Inhärente Kraft"[2] von Schiedsgerichten ist in mehreren Investitionsschiedsgerichten enthalten, sowie Artikel 47 des ICSID-Übereinkommens, Artikel 39 der ICSID-Schiedsregeln, Artikel 26 der UNCITRAL Arbitration Rules und Artikel 1134 des nordamerikanischen Freihandelsabkommens.

Internationale Investitionsschiedsgerichtsbarkeit

Dieser Beitrag, jedoch, befasst sich nicht mit dem rechtlichen Rahmen der Fähigkeit der Gerichte, vorläufige Maßnahmen anzuordnen, oder mit den Bedingungen, die erfüllt sein müssen, um verschiedene Arten vorläufiger Maßnahmen zu gewähren. Es befasst sich mit dem spezifischen Problem ihrer Einhaltung durch die Parteien.

Vorläufige Maßnahmen in der internationalen Investitionsschiedsgerichtsbarkeit sind für die Vertragsparteien bindend

Vermeidung eines pyrrhischen Siegescharakters vorläufiger Maßnahmen von Schiedsgerichten, Es ist logisch, dass sie für die Parteien obligatorisch sind. Diese Schlussfolgerung ergibt sich zwar aus dem Wortlaut von Nicht-ICSID-Schiedsregeln[3], Es ist für vorläufige Maßnahmen, die von ICSID-Schiedsgerichten seit dem oben genannten Artikel gewährt werden, nicht selbst auferlegt 47 des ICSID-Übereinkommens besagt, dass Tribunale nur die Befugnis haben, „empfehlenSolche Maßnahmen.

jedoch, ICSID-Tribunale haben diesen Begriff genauso interpretiert wie den Begriff „Ordnung“.. Wie angegeben in Maffezini Fall “wEs gibt jedoch einen semantischen Unterschied zwischen dem in Regel verwendeten Wort „empfehlen“ 39 und das Wort „Anordnung“, wie es an anderer Stelle in den Regeln verwendet wird, um die Fähigkeit des Tribunals zu beschreiben, von einer Partei zu verlangen, eine bestimmte Maßnahme zu ergreifen, Der Unterschied ist offensichtlicher als real. Es sei darauf hingewiesen, dass im spanischen Text dieser Regel auch das Wort „dictación“ verwendet wird.. Der Gerichtshof ist nicht der Ansicht, dass die Vertragsparteien des Übereinkommens einen wesentlichen Unterschied in der Wirkung dieser beiden Wörter bewirken wollten. Die Befugnis des Tribunals, über vorläufige Maßnahmen zu entscheiden, ist nicht weniger bindend als die eines endgültigen Schiedsspruchs. Entsprechend, für die Zwecke dieser Bestellung, Das Tribunal hält das Wort „empfehlen“ für gleichwertig wie das Wort „bestellen“.”[4]

Vorläufige Maßnahmen in der internationalen Investitionsschiedsgerichtsbarkeit führen nicht von selbst aus

Ungeachtet ihrer Bindungskraft, Es ist zu beachten, dass vorläufige Maßnahmen sich nicht selbst ausführen. Dies ist darauf zurückzuführen, dass Schiedsgerichte nicht darüber verfügen Imperium, d.h., Zwangsgewalt, was sie von ihren staatlichen Richtern unterschied.[5] Mit anderen Worten, Ihre Durchsetzung hängt vom guten Willen der Parteien ab.

Fehlt so ein guter Wille, Der Zweck vorläufiger Maßnahmen könnte somit aufgehoben werden, wenn die Parteien beschließen, sie nicht spontan auszuführen.

Befugnisse von Schiedsgerichten, Parteien dazu zu bringen, vorläufige Maßnahmen in der internationalen Investitionsschiedsgerichtsbarkeit einzuhalten

Schiedsgerichte verfügen, jedoch, von mehreren Verfahrensinstrumenten, die es ihnen ermöglichen, die Parteien zu zwingen, vorläufige Maßnahmen in der internationalen Investitionsschiedsgerichtsbarkeit einzuhalten. Diese Werkzeuge variieren je nach bestellter Maßnahme.

Unter den grundlegenden Werkzeugen, wir können zitieren:

  • Unerwünschte Schlussfolgerungen

Dieses Tool wird von Schiedsgerichten verwendet, um das nicht kooperative Verhalten der Parteien während der Phase der Dokumentenerstellung in Schiedsverfahren zu tadeln[6].

  • Zusätzliche Schäden

Sollte die Nichtbeachtung vorläufiger Maßnahmen zu einer Verschärfung des Schadens führen, Schiedsgerichte können zusätzlichen Schadenersatz gewähren. Zum Beispiel, in dem Chevron Fall, das Tribunal lud den widerspenstigen Staat ein “Ursache zeigen (…) warum der Beschwerdegegner den Ersten Ansprecher jetzt nicht für Schäden entschädigen sollte, die durch die Verstöße des Beschwerdegegners gegen den Ersten und Zweiten Zwischenpreis verursacht wurden.”[7]

Zuzana Vysúdilová, Aceris Law SARL


[1] Sehen P.D.. FRIEDLAND, Vorläufige Maßnahmen und ICSID-Schiedsgerichtsbarkeit, Internationale Schiedsgerichtsbarkeit, Vol. 2, 1986, pp. 335-357; R.. WISMUT, Anatomie des Gesetzes und der Praxis vorläufiger Schutzmaßnahmen in der internationalen Investitionsschiedsgerichtsbarkeit, Zeitschrift für Internationale Schiedsgerichtsbarkeit 26(6), 2009, pp. 773-821; L.. BENTO, "Kapitel 13: Kartierung des genetischen Codes vorläufiger Maßnahmen: Merkmale und jüngste Entwicklungen “, in C.. Beil, ICSID-Konvention nach 50 Jahre: Ungelöste Probleme, Kluwer Law International, 2016, pp. 363-384; EIN. ANTONIETTI, G. KAUFMANN-KOHLER, "Interim Relief in internationalen Investitionsabkommen", in K.. Yannaca-Klein (Ed.), Schiedsgerichtsbarkeit im Rahmen internationaler Investitionsabkommen: Eine Analyse des Schlüsselverfahrens, Zuständigkeits- und Sachfragen, Oxford University Press 2010, pp. 507-550; P.. KARRER, Vorläufige Maßnahmen von Schiedsgerichten und Gerichten: Weniger Theorie, Bitte, Internationale Schiedsgerichtsbarkeit und nationale Gerichte, ICCA Kongressreihe Nr. 10, 2010; D.. SAROOSHI, Vorläufige Maßnahmen und Schiedsgerichtsbarkeit im Investitionsvertrag, Internationale Schiedsgerichtsbarkeit, Vol. 29, Nr 3, 2013, pp. 361-379.

[2] EIN. SPRACHE, Vorläufige Maßnahmen in der internationalen Handelsschiedsgerichtsbarkeit, 2005, pp. 55-57.

[3] Für UNCITRAL Arbitration Rules, sehen Chevron Corporation & Texaco Petroleum Company v. Ecuador, PCA-Fall Nr. 2009-23, Vierter Zwischenpreis für vorläufige Maßnahmen, 7 Februar 2013, am besten. 77-82.

[4]Emilio Maffezini v. Spanien, ICSID-Fall Nr. ARB / 97/7, Entscheidung über vorläufige Maßnahmen, 28 Oktober 1999, für. 9. Siehe auch Tokios Tokelés v. Ukraine, ICSID-Fall. Nein. ARB / 02/18, Verfahrensanweisung Nr. 1, 1 Juli 2003, für. 3; Stadt Oriente Ltd.. v. Republik Ecuador und staatliche Ölgesellschaft von Ecuador (Petroecuador), ICSID-Fall Nr. ARB / 21.06, Entscheidung über vorläufige Maßnahmen, November 19, 2007, für. 52.

[5] Sehen CH. JARROSSON, "Reflexionen über das Imperium", im Studien angeboten an Pierre Bellet, Litec, pp. 245-279.

[6] Sehen J.. K.. SHARPE, Unerwünschte Schlussfolgerungen aus der Nichtproduktion von Beweisen ziehen, 22 Internationale Schiedsgerichtsbarkeit, 2006, pp. 549-570.

[7] Chevron Corporation & Texaco Petroleum Company v. Ecuador, PCA-Fall Nr. 2009-23, Vierter Zwischenpreis für vorläufige Maßnahmen, 7 Februar 2013, für. 81.

Abgelegt unter: Schiedsschäden, Schiedsverfahren, ICSID-Schiedsgerichtsbarkeit

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