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Staatliche Gegenforderung in der Investitionsschiedsgerichtsbarkeit

22/01/2018 durch Internationale Schiedsgerichtsbarkeit

Ein ICSID-Schiedsgericht vergab ungefähr USD 40 Schadensersatz für Ecuador in Millionenhöhe für die Haftung des ausländischen Investors für die Kosten der Wiederherstellung der Umwelt in einem von der Investition betroffenen Gebiet. Die Vergabe einer Gegenklage in der Investitionsschiedsgerichtsbarkeit wurde von einem Schiedsgericht aus Gabrielle Kaufmann-Kohler getroffen, Brigitte Stern and Stephen Drymer in a Entscheidung über Ecuadors Gegenansprüche in the case Burlington Resources Inc. v. Republik Ecuador (ICSID-Fall Nr. ARB / 08/5) datiert 7 Februar 2017.

The arbitral tribunal recalled that the host State may bring a counterclaim in Investitionsschiedsgerichtsbarkeit against the foreign investor as long as the three conditions of Article 46 des ICSID-Übereinkommen erfüllt sind.

„Artikel 46. Sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren, das Tribunal soll, auf Wunsch einer Partei, determine any -incidental or additional claims or counterclaims [ich.] arising directly out of the subject-matter of the dispute [ii.] provided that they are within the scope of the consent of the parties and [iii.] ansonsten im Zuständigkeitsbereich des Zentrums liegen.”

Hier, Das Schiedsgericht stellte fest, dass diese Bedingungen erfüllt waren: (ich) Die Gegenansprüche ergaben sich unmittelbar aus dem Streitgegenstand; (ii) Sie fielen in den Geltungsbereich der Zustimmung der Vertragsparteien zum ICSID-Schiedsverfahren, die sich in der Vereinbarung der Vertragsparteien manifestierte; und (iii) Sie fielen auch in die Zuständigkeit des Zentrums, wie durch Artikel umschrieben 25 des ICSID-Übereinkommen (ein Rechtsstreit, der sich aus einer Investition ergibt, die die Staatsangehörigkeitsanforderungen erfüllt).

Folglich, Ecuador könnte Gegenansprüche gegen den ausländischen Investor erheben.

Staatliche Investitionsschiedsgerichtsbarkeit

Die am schwierigsten zu beweisende Bedingung wäre normalerweise die zweite, dass die Gegenansprüche im Rahmen der Zustimmung der Vertragsparteien zum ICSID-Schiedsverfahren liegen. In der Regel ist dies Gegenstand langwieriger Debatten zwischen den Parteien, jedoch, im vorliegenden Fall der Investor, Burlington, und Ecuador drückten ihre Zustimmung und Zustimmung aus, dass dieses Schiedsverfahren das „geeignetes Forum für die endgültige Lösung der Gegenansprüche, die sich aus den von Burlington Resources und seinen verbundenen Unternehmen in Blocks getätigten Investitionen ergeben 7 und 21, um ein Höchstmaß an Wirtschaftlichkeit und Kohärenz der Justiz zu gewährleisten”. Diese Vereinbarung des ausländischen Investors erfolgte im Austausch mit dem Verzicht Ecuadors oder seinem Recht, eine andere Gegenklage gegen Burlington einzureichen, ihre Tochtergesellschaften oder andere Unternehmen der ConocoPhillips-Gruppe vor einer anderen Gerichtsbarkeit.

While the Burlington vergeben shows that a State counterclaim in investment arbitration is in possible under ICSID-Übereinkommen, Ihr Auftreten in der Praxis war begrenzt, da die Gegenansprüche im Rahmen der Zustimmung der Parteien zum ICSID-Schiedsverfahren liegen müssen.

Andrian Beregoi, Aceris Law LLC

Abgelegt unter: Schiedsverfahren, ICSID-Schiedsgerichtsbarkeit, Streitbeilegung durch den Investorstaat

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