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Die Finanzierung durch Dritte wird reguliert

03/03/2016 durch Internationale Schiedsgerichtsbarkeit

Zum ersten Mal ein internationales Investitionsabkommen (IIA) ist im Begriff, einen ausdrücklichen Verweis auf Drittmittel aufzunehmen. Der Entwurf des Freihandelsabkommens (FTA) zwischen der Europäischen Union (ICH) und Vietnam ebnet den Weg für die Regulierung der Finanzierung durch Dritte in Verträgen. Diese Regulierungsbemühungen erfolgen im Zusammenhang mit dem Boom der Drittmittel und bestätigen ihre Bedeutung für die internationale Schiedsgerichtsbarkeit.

Freihandelsabkommen EU-Vietnam, DrittmittelDas Entwurf eines Freihandelsabkommens zwischen der EU und Vietnam (veröffentlicht am 1 Februar 2016) definiert die Finanzierung durch Dritte als „jede Finanzierung durch eine natürliche oder juristische Person, die nicht Streitpartei ist, aber eine Vereinbarung mit einer Streitpartei schließt, um einen Teil oder die gesamten Kosten des Verfahrens im Gegenzug zu finanzieren eine Vergütung, die vom Ausgang des Streits oder in Form einer Spende oder eines Zuschusses abhängt. “ Damit, zum ersten Mal, Eine IIA definiert die Finanzierung durch Dritte. Diese Definition ähnelt der in der Vorschlag der Europäischen Union für den Investitionsschutz und die Beilegung von Investitionsstreitigkeiten in der transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) (veröffentlicht am 12 November 2015). jedoch, Der endgültige mit den Vereinigten Staaten vereinbarte Entwurf wurde noch nicht veröffentlicht.

Offenlegung von Drittmitteln

Der Entwurf eines Freihandelsabkommens zwischen der EU und Vietnam sieht eine Offenlegungspflicht für die Partei vor, die von Drittmitteln finanziert wird (Artikel 11(1), Sektion 3: Beilegung von Investitionsstreitigkeiten). Die Offenlegung betrifft sowohl das Bestehen als auch die Art der Finanzierungsvereinbarung. Der Name und die Adresse des Drittmittelgebers müssen ebenfalls bekannt gegeben werden. In Bezug auf das Verfahren, Die Benachrichtigung erfolgt zum Zeitpunkt der Einreichung eines Anspruchs. Wenn der Finanzierungsvertrag geschlossen wird oder die Spende oder der Zuschuss nach Einreichung eines Anspruchs erfolgt, Die Offenlegung sollte unverzüglich erfolgen, sobald die Transaktion abgeschlossen ist.

Die Nichterfüllung dieser beiden Anforderungen kann zwei Konsequenzen haben. Dies steht im Gegensatz zum Vorschlag der EU, derzeit im Rahmen der TTIP-Verhandlungen diskutiert, wo die Konsequenzen nicht ausdrücklich dargelegt werden.

Zuerst, Der Entwurf eines Freihandelsabkommens zwischen der EU und Vietnam sieht vor, dass ein Schiedsgericht erforderlich ist, Sicherheit gegen Kosten zu bestellen, es müsste berücksichtigen, ob Drittmittel vorhanden sind. Artikel 11(3) gibt keine zusätzlichen Hinweise, Wie sollte die Finanzierung durch Dritte die Entscheidung des Schiedsgerichts beeinflussen?. Freilich, Diese Bestimmung trägt nicht wesentlich zum bestehenden Ansatz des Schiedsgerichts bei. In jüngster Zeit waren Schiedsgerichte der Ansicht, dass die Existenz des Drittfinanzierers allein keine Rolle spielt an sich außergewöhnliche Umstände, die eine Kostensicherheit gewährleisten (EuroGas v. Slowakische Republik ICSID ARB / 14/14, Südamerikanisches Silber v. Bolivien PCA Nr. 2013-15). Das Vorhandensein von Drittmitteln kann jedoch als außergewöhnlich angesehen werden, wenn sich herausstellt, dass die begünstigte Partei unbestimmt ist oder bis zum Ende des Schiedsverfahrens wahrscheinlich unbestimmt wird, In diesem Fall kann das Vorhandensein einer Drittfinanzierung ein Grund für die Ablehnung der Kostensicherheit sein.

Zweite, falls die begünstigte Partei die Finanzierung durch Dritte nicht oder nur verspätet bekannt gibt, Das Schiedsgericht muss dies berücksichtigen, bei der Aufteilung der Kosten.

Es scheint, dass der Erfolg der Finanzierung durch Dritte Druck auf die politischen Entscheidungsträger ausübte, diese zu regulieren, wie aus dem aktuellen Entwurf der IIA hervorgeht.

  • Andrian Beregoi, Aceris Law SARL

Abgelegt unter: Schiedsinformationen, Schiedsverfahren, Bolivien Schiedsgerichtsbarkeit, ICSID-Schiedsgerichtsbarkeit, Streitbeilegung durch den Investorstaat, PCA-Schiedsgerichtsbarkeit, Sicherheit für Kosten in der Schiedsgerichtsbarkeit, Drittmittel, Schiedsgerichtsbarkeit der Vereinigten Staaten

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