Drittmittelgeber für internationale Schiedsgerichtsbarkeit, Fast alle davon sind unten aufgeführt, kann vereinbaren, alle oder einen Teil der Rechtskosten einer Partei für ein bestimmtes internationales Schiedsverfahren zu finanzieren. Ein Drittmittelgeber erhält in der Regel einen vereinbarten Prozentsatz einer Auszeichnung oder eine Gebühr, die auf einem Vielfachen der bereitgestellten Mittel basiert, oder eine Kombination aus beiden, im Falle eines erfolgreichen Falles. Sollte der Fall scheitern, Der Geldgeber verliert seine Investition und hat keinen Anspruch auf Zahlung.
Die Entschädigung, die der Drittförderer im Falle eines Erfolgs verdient, ist immer von Bedeutung-oft 25% zu 45% Höhe der im Einzelfall zugesprochenen Entschädigung – die Entschädigung kann jedoch auch ein Vielfaches der von einem Drittmittelgeber investierten Summe betragen. Eine Kapitalrendite in Höhe des Dreifachen des von Drittfinanzierern investierten Betrags wird in der Regel von Geldgebern angestrebt, wie bei Private Equity oder Projektfinanzierung.
Wenn ein Kläger nicht bereit ist, sich zu trennen 25% zu 45% seiner erwarteten Vergütung und verfügt über die finanziellen Ressourcen, um seinen Fall teilweise zu finanzieren, dann sind kostengünstige Optionen zur Lösung eines Schiedsverfahrens verfügbar, wie zum Beispiel die Beschaffung Anwälte für internationale Schiedsverfahren auf Teilerfolgshonorarbasis.
Die Finanzierung von Drittanbietern ist eine Herausforderung für alle außer für die schwarz-weißen Fälle. Drittmittelgeber werden selten internationale Schiedsverfahren finanzieren, bei denen der Streitwert weniger als USD beträgt 3 Million, Sie finanzieren nur Fälle gegen Befragte mit Vermögenswerten, gegen die ein Schiedsspruch mit ziemlicher Sicherheit durchgesetzt werden kann, Und es kann viele Monate dauern, bis die Due Diligence eines Förderers eines Drittanbieters abgeschlossen ist. Zu den Faktoren, die Geldgeber bei der Entscheidung über die Finanzierung eines internationalen Schiedsverfahrens berücksichtigen, gehören: (1) den Wert und die Komplexität eines Anspruchs, (2) die Höhe der benötigten Mittel und das Budget für Rechtsstreitigkeiten, (3) die Wahrscheinlichkeit des Erfolgs des Anspruchs, (4) ob andere Parteien ein Interesse an der Forderung haben, (5) die Gerichtsbarkeit, in der das Schiedsverfahren stattfindet, (6) Die Schiedsrichtungseinrichtung, die einen Fall verwaltet, (7) ob Gegenansprüche erfolgen können, und (8) die Leichtigkeit der Vollstreckung des Schiedsspruchs. Geldgeber, die möglicherweise an einem Fall interessiert sind, beantragen im Allgemeinen eine Exklusivitätsfrist, um diesen zu prüfen.
Drittmittelgeber benötigen in der Regel ein rechtliches Memorandum, in dem Zuständigkeitsfragen analysiert werden, die Vorzüge eines Falles und eines Quantums, bevor Sie sich bereit erklären, eine Due Diligence für einen Anspruch einzuleiten oder eine Finanzierung in Betracht zu ziehen. Internationale Schiedsanwaltskanzleien wie Aceris Law kann solche rechtlichen Memoranden vorbereiten.
Während die Drittmittelfinanzierung Fragen zur Vertraulichkeit aufwirft, gesetzliches Privileg, Offenlegung, Interessenskonflikte, Kostenprobleme, und die Beziehung des Anwalts-Klient, Die Finanzierung durch Dritte spielt heutzutage in vielen Schiedsverfahren eine wichtige Rolle und wird sowohl für Handels- als auch für Investitionsschiedsverfahren weithin akzeptiert. Wenn es erhältlich ist, Die Finanzierung durch Dritte ermöglicht den Klägern einen besseren Zugang zur Justiz, verdienstvolle Ansprüche zulassen, die aus rein finanziellen Gründen nicht anderweitig verfolgt werden könnten. Außerdem werden dadurch gleiche Wettbewerbsbedingungen geschaffen, sodass Fälle nicht auf der Grundlage ungleicher wirtschaftlicher Ressourcen gelöst werden. Die Bedingungen für die Finanzierung von Rechtsstreitigkeiten zwischen Geldgebern und Kunden legen in der Regel das vereinbarte Verhalten jeder Partei fest, die Auszahlungen an den Geldgeber, die Umstände und Bedingungen, unter denen der Geldgeber den Fall verlassen kann, und die Melde- und Aktualisierungsanforderungen des Geldgebers, Anwälte, und Kunde.
Unten, Bitte finden Sie heute eine Liste der fast alle Finanzierungsmakler von Drittanbietern und Finanzierungsmakler von Drittanbietern. Diese Liste wurde zuletzt im April aktualisiert 2025.
Drittmittelgeber und Drittmittelgeber für internationale Schiedsgerichtsbarkeit:
1624 Hauptstadt (New York und Washington, Vereinigte Staaten)
Advantage Litigation Services (Aldershot, Großbritannien)
Aequitas Litigation Funding (Sydney, Australien)
AGP -Berater und Dienste (Madrid, Spanien)
Aldersgate Funding Limited (Altrincham, Großbritannien)
Amicus Capital Group, GMBH (New York, Vereinigte Staaten; London, Großbritannien)
connect Legal (London, Großbritannien)
Asertis Ltd (Manchester, Großbritannien)
Atlantic Capital Fund (Kastries, St. Lucia)
Augusta Ventures LLP (London, Großbritannien)
Baker Street -Finanzierung (Neapel und New York, Vereinigte Staaten)
Balance Legal Capital LLP (London, Großbritannien)
Bench Walk Berater (New York, Vereinigte Staaten; London, Großbritannien)
BridgePoint Global Litigation Services Inc. (Toronto, Kanada)
Burford Capital (New York, Vereinigte Staaten; London, Großbritannien)
Calunius Capital (London, Großbritannien)
Casl (Sydney, Australien)
Anspruch (Madrid, Spanien)
Forderungsfinanzierung Europe Limited (Dublin, Irland)
Ansprüche finanzieren Australien (Australien)
Claim Trading Ltd (London, Großbritannien)
DAS (Bristol, Großbritannien)
Delta Capital Partners (Chicago, Vereinigte Staaten)
Deminor (Brüssel, Belgien; London, Großbritannien; New York, Vereinigte Staaten)
Erso Capital Limited (London, Großbritannien)
Faktorrisikomanagement (London, Großbritannien)
Faire Finanzierung (Manasquan, New Jersey, Vereinigte Staaten)
FREMD AG (Bonn, Deutschland)
Fortress Investment Group (New York, Vereinigte Staaten)
GLS Capital (Chicago, Vereinigte Staaten)
Grape Leaf Capital Inc.. (New York, Vereinigte Staaten)
Harbor Litigation Funding Ltd. (London, Großbritannien)
Henderson & Jones (Birmingham und London, Großbritannien)
Innsworth Advisors Ltd (London, Großbritannien)
IVO Capital Partners (Paris, Frankreich)
Jericho Litigation Finanzierung (Südafrika)
Kapatens Partner AB (Stockholm, Schweden)
Katch Investment Group (Großbritannien; Luxemburg; Panama; Brasilien; Schweiz)
Der französische IC2 (Luxemburg City, Luxemburg)
Lake Whillans (New York, Vereinigte Staaten)
Lawstreet Capital (Vereinigte Staaten)
LCM-Litigation-Fonds (Sydney und Adelaide, Australien)
Legalist (San Francisco, Vereinigte Staaten)
Leste (Brasilien; Vereinigte Staaten)
Ebene (London, Großbritannien)
Lex Finance (Peru)
LexShares (New York, Vereinigte Staaten)
Rechtsstreitigkeiten (Sydney und Brisbane, Australien; London, Großbritannien; Singapur)
Kreditdienstleistungen für Rechtsstreitigkeiten (Sydney, Australien; Auckland, Neuseeland)
Liti-Link (Kriessern, Schweiz)
Longford-Hauptstadt (Chicago, Vereinigte Staaten)
Nivalion (Steinhausen – Zug, Schweiz)
Hauptstadt Nomos (Toronto, Kanada)
Omni Bridgeway (Amsterdam, Holland; Genf, Schweiz; London, Großbritannien)
Orchard Global Asset Management LLP (London, Großbritannien; Houston, Vereinigte Staaten)
Parabellum-Hauptstadt (New York, Vereinigte Staaten)
PLA -Rechtsstreitfinanzierung (Madrid, Spanien)
Pravati-Hauptstadt (Scottsdale und New York, Vereinigte Staaten)
Profil Investition (Paris, Frankreich; London, Großbritannien)
Qanlex (Lateinamerika, Europa, Vereinigte Staaten)
QLP Legal (Drittfinanzierungsmakler) (London, Großbritannien)
Ramco -Rechtsstreitfinanzierung (Barcelona, Spanien)
Redress Solutions LLP (London, Großbritannien)
Rembrandt Venture Partners (San Francisco, Vereinigte Staaten)
Sentry Funding Limited (London, Großbritannien)
Signal Capital Partners (London, Großbritannien)
Kapitalbilanz (Chicago, Vereinigte Staaten)
Stonward (Madrid, Spanien)
Schweizerische Rechtsfinanzierung (Genf, Schweiz)
Syz Capital (Zürich, Schweiz)
Taurus -Rechtsstreitfinanzierung (Johannesburg, Südafrika)
Der Richter Limited (Drittfinanzierungsmakler) (London, Großbritannien)
Therium Capital Management Limited (London, Großbritannien)
Tenor Capital Management Co. (New York, Vereinigte Staaten)
Tribeca -Klagekredite (Rutherford, Vereinigte Staaten)
Universal Legal Protection Ltd (Bedford, Großbritannien)
Gültigkeitsfinanzierung (New York und Los Angeles, Vereinigte Staaten)
Vannin Capital (London, Großbritannien; Paris, Frankreich)
Westfleet-Berater (Drittfinanzierungsmakler) (Nashville, Tennessee, Vereinigte Staaten)
Winjustice (Abu Dhabi, Vereinigte Arabische Emirate)
Winward Litigation Finance (Großbritannien)
Woodsford-Prozessfinanzierung (London, Großbritannien)