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Offenlegung von Drittmitteln in internationalen Schiedsverfahren

30/12/2017 durch Internationale Schiedsgerichtsbarkeit

Die Offenlegung von Drittmitteln wird in internationalen Schiedsverfahren immer häufiger.

Das ist vernünftig, Die Tatsache, dass ein externer Einfluss auf den Fall besteht, beeinflusst den Entscheidungsprozess und wirkt sich auf Themen wie Transparenz aus, Unparteilichkeit, Unabhängigkeit und Interessenkonflikte.

Zum Beispiel, wenn ein Drittmittelgeber einen Interessenkonflikt mit einem Mitglied des Schiedsgerichts hat, könnte ein Schiedsspruch auf dieser Grundlage für nichtig erklärt werden??

Die Finanzierung durch Dritte hat auch Auswirkungen auf die Kosten, die am Ende eines Schiedsverfahrens zu zahlen sind.

Zum Beispiel, wenn ein erfolgreicher Fall von einem Drittfinanzierer und nicht von einem Ansprecher bezahlt wurde, und der Ansprecher gibt selbst nichts aus, sollte der Ansprecher Anspruch auf Kosten haben?

Beide Investor-Staat-Schiedsgerichte (ich) und Institutionen, die Schiedsverfahren verwalten (II) haben sich mit der Frage der Notwendigkeit der Offenlegung von Drittmitteln auseinandergesetzt.

ich. Offenlegung von Drittmitteln in Schiedsverfahren zwischen Investoren und Staaten

Schiedsgerichte zwischen Investoren und Staaten waren nicht mit der Notwendigkeit vereinbar, Drittmittel offenzulegen.

Finanzierung der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit

  • Das Tribunal in Muhammet Çap & Sehil Insaat Endustri ve Ticaret Ltd.. Sti. v. Turkmenistan (ICSID-Fall Nr. ARB / 12/6) befahl dem Ansprecher, die Quelle seiner Finanzierung und die Identität seines Geldgebers offenzulegen. Sie ordnete außerdem an, die Bedingungen ihrer internen Vereinbarung mit dem Geldgeber offenzulegen.
  • In dem Oxus Gold plc v. Republik Usbekistan, an UNCITRAL case, jedoch, Das Gericht wies ausdrücklich darauf hin, dass die Art der Finanzierung das Verfahren nicht beeinträchtige. Deshalb, it indicated that the terms of the funding agreement were irrelevant.
  • Im EuroGas Inc.. und Belmont Resources Inc.. v. Slowakische Republik (ICSID-Fall Nr. ARB / 14/14), Das Tribunal forderte den Ansprecher auf, die Identität seines Geldgebers offenzulegen. Nämlich, the tribunal demanded the disclosure of third-party funding arrangements in order to determine if such data could affect the independence of the arbitrators. jedoch, Die Bedingungen der Finanzierungsvereinbarung selbst mussten nicht bekannt gegeben werden. The same reasoning was applied in RSM v. St. Lucia (ICSID-Fall Nr. ARB / 12/10).
  • The Respondent in the PCA case Südamerikanisches Silber v. Bolivien, (PCA-Fall Nr. 2013-15) forderte die Offenlegung von Finanzierungsbedingungen für Dritte und die Identität des Geldgebers. jedoch, Das Tribunal hielt es für nicht angemessen oder notwendig, diese Informationen weiterzugeben.
  • Das Tribunal in Ioannis Kardassopoulos & Ron fuchs v. Georgia (ICSID-Fall Nr. ARB / 05/18) erklärte, dass die Finanzierungsvereinbarung mit Dritten für die Bestimmung der Höhe der Erstattung der Kosten des Ansprecher irrelevant sei. Die beiden Nichtigkeitsausschüsse in den beiden ICSID-Fällen, RSM v. Grenada (ICSID-Fall Nr. ARB / 05/14) und ATA v. Jordanien, (ICSID-Fall Nr. ARB / 08/2) angewendet die gleiche Argumentation.
  • The only case where disclosure of third-party funding arrangement terms and the identity of the third-party funder was required was in the ICSID case S.&T Ölausrüstung & Machinery Ltd v. Rumänien (ICSID-Fall Nr. ARB / 07/13). Dieser Fall wurde auch vor den USA verhandelt. Gerichte. In Bezug auf den Streit wurde das ICSID-Verfahren wegen Nichtzahlung durch den Geldgeber eingestellt, Solche Begriffe wurden vom US-amerikanischen Gericht als relevant erachtet.

Offenlegung von Drittmitteln in Schiedsregeln

Die Schiedsregeln passen sich langsam an das Vorhandensein von Drittmitteln in internationalen Schiedsverfahren an und werden aktualisiert. Die Regeln legen in der Regel den Grundsatz der Offenlegung von Drittmitteln fest.

Der IStGH erkannte die Bedeutung dieses Themas an und veröffentlichte im vergangenen Jahr einen Leitfaden für die Offenlegung von Konflikten durch Schiedsrichter. Diese Zusammenfassung bietet den Schiedsrichtern mögliche Probleme, die ihre Unabhängigkeit und Unparteilichkeit beeinträchtigen könnten, einschließlich des Bestehens von Drittmitteln.

Außerdem, das 2017 Die SIAC-Regeln widmen der Finanzierung durch Dritte drei verschiedene Artikel. Unter den zusätzlichen Befugnissen des Tribunals, im Artikel 24, Die SIAC-Regeln schreiben das Recht des Tribunals vor, die Offenlegung von Drittmitteln anzuordnen. Nämlich, Die Schiedsrichter können die Offenlegung der Identität des Geldgebers und / oder der Finanzierungsquelle anordnen. Es bietet auch die Möglichkeit, das Interesse des Geldgebers am Ausgang des Verfahrens offenzulegen. Die gleichen Regeln behandeln auch die Frage der Kosten des Schiedsverfahrens, der Parteien und andere relevante Kosten in ihren Artikeln 33 und 35 beziehungsweise.

Das IBA-Richtlinien zu Interessenkonflikten in der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit also deal with this issue. Geldgeber können ein Interesse am Ausgang des Falls haben, obwohl sie nicht direkt in das Verfahren involviert sind. Deshalb, Die IBA-Richtlinien setzen die Geldgeber mit den Parteien gleich.

Das Problem der Transparenz ist ein fortwährendes Thema in der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit. Die Offenlegung von Drittmitteln ist eine Wiederholung dieses Themas, die mit der Zeit mehr Anerkennung findet.

  • Katarina Grga, Aceris-Gesetz

Abgelegt unter: Schiedsverfahren, ICC-Schiedsverfahren, ICSID-Schiedsgerichtsbarkeit, Streitbeilegung durch den Investorstaat

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