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MALICORP LIMITED V.. DIE ARABISCHE REPUBLIK ÄGYPTEN (ICSID-FALL NR. ARB / 08/18) - AUSZEICHNUNG

02/06/2017 durch Internationale Schiedsgerichtsbarkeit

Malicorp gegen ÄgyptenDer Streit zwischen Malicorp Ltd., eine englische Firma, und die Republik Ägypten, entstand aus der angeblich rechtswidrigen Kündigung eines Konzessionsvertrags, der einen Verstoß gegen den bilateralen Investitionsvertrag zwischen dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland sowie Ägypten darstellt 1975 (das "BISSCHEN”).

Im 2000, Malicorp erhielt von Ägypten einen Auftrag für den Bau des Flughafens Ras Sudr auf der Grundlage eines „Bauen, Arbeiten, TransferKonzessionsvertrag. Um ausgewählt zu werden, Malicorp ergriff mehrere Maßnahmen, die, nach der Auswahl, es entschied sich abzubrechen. Der Vertrag wurde im November unterzeichnet 2000.

Ab Dezember 2000, Der Befragte teilte Malicorp seine Nichterfüllung im Rahmen des Vertrags mit, einschließlich der Verpflichtung des Ansprecher, innerhalb dessen ein ägyptisches Unternehmen zu gründen 90 Tage. Im August 2001, Der Befragte kündigte den Vertrag von Malicorp wegen Nichterfüllung.

Als Ergebnis, Malicorp beantragte vor dem ICSID ein Schiedsverfahren auf Entschädigung wegen angeblich unfairer Behandlung und Enteignung, die einen Verstoß gegen das BIT darstellt.

Befragter, auf der anderen Seite, argumentierte, dass das ICSID-Tribunal nicht zuständig sei und dass der Vertrag rechtsgültig gekündigt worden sei.

Zur selben Zeit, Der Ansprecher leitete ein Schiedsverfahren vor dem Kairoer Regionalzentrum für internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit ein. Dieses Tribunal entschied zugunsten des Ansprecher und forderte den Beschwerdegegner auf, den Ansprecher zu bezahlen. Nach dieser Auszeichnung, Der Beschwerdegegner beantragte die Aufhebung dieses Schiedsspruchs und der Ansprecher beantragte die Vollstreckung des Schiedsspruchs in Frankreich.


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